Bausparkassen dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von den Kunden keine Gebühren für ihr Darlehenskonto verlangen.
Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Badenia Bausparkasse in letzter Instanz durch.
Die Kosten für die Führung und Verwaltung der Konten dürften nicht auf die Kunden abgewälzt werden, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger. weiterlesen…
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