Arbeitsunwilligen Bürgergeld-Empfängern droht offenbar die Streichung des monatlichen Regelsatzes weit über die bisher bekannten zwei Monate hinaus. Das berichtet “Bild” (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf den Gesetzentwurf und Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Demnach soll arbeitsunwilligen Leistungsbeziehern bei Ablehnung zumutbarer Arbeit auch im Wiederholungsfall immer wieder der Regelsatz für zwei Monate komplett gestrichen werden. Sollte ein Bürgergeld-Bezieher nach Streichung der Leistung ein Jobangebot erneut “willentlich ablehnen und liegt zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzung einer relevanten Vor-Pflichtverletzung innerhalb der Jahresfrist vor, kann auch ein neuer Entzug der Regelleistung festgestellt und umgesetzt werden”, berichtet “Bild”.
Zu beachten sei dabei, “dass ein Leistungsentzug erst im Folgemonat nach der Feststellung der konkreten Arbeitsverweigerung wirksam wird”. Daher dürfte es auch bei Arbeitsunwilligen in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bürgergeldbezugs kommen, hieß es laut “Bild” im BMAS. Damit könnte es theoretisch in einem Jahr bis zu acht Monate Bürgergeld-Entzug geben.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesagentur für Arbeit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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