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Warnung vor „Polizeistaat“: Neues Gesetz schränkt Rechte der Bürger massiv ein

Die Opposition ist alarmiert: Ein neues Gesetz, das die Rechte der Bürger empfindlich einschränkt, sei ein großer Schritt Richtung „Polizeistaat“: Ab sofort darf sich niemand mehr im Umkreis von 50 Metern rund um den slowakische Regierungs- und den Präsidentensitz, das Parlament sowie alle Gerichtsgebäude versammeln, zum Beispiel im Zuge einer Demonstration.

Das neue Gesetz entstand in Reaktion auf das Attentat auf Ministerpräsident Róbert Fico vor zwei Monaten. Ein Angreifer hatte den linkspopulistischen Regierungschef am 15. Mai aus nächster Nähe mit mehreren Schüssen so schwer verletzt, dass er zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Als Motiv gab der 71 Jahre alte Schütze an, dass er Hass auf die Regierung verspüre.

Behörden schränken Versammlungen ein
Die Versammlungsfreiheit in der wurde damit deutlich Slowakei eingeschränkt. Die Opposition kritisiert die Errichtung eines „Polizeistaates“. Demonstrationen gegen Politiker dürfen zudem nicht mehr vor deren Wohnsitz organisiert werden. Versammlungen können verboten werden, wenn die Behörden die öffentliche Ordnung in Gefahr sehen. 

Pension für zehn Jahre im Dienst
Die Neuerung stößt bei der Opposition auf wenig Gegenliebe. Dieses Gesetz sei ein Schritt hin zu einem „Polizeistaat“. Vorsitzenden der im Parlament vertretenen Parteien steht außerdem jetzt Personenschutz zu, ebenso wie dem Generalstaatsanwalt und der Vorsitzende des Verfassungsgerichts. Wer mehr als eine Dekade als Regierungschef im Amt war, erhält ab sofort ein Anrecht auf eine lebenslange Pension. Bisher ist davon nur Fico selbst betroffen.

Terroristische Tat
Róbert Fico hatte sich nach dem Schussattentat Mitte Mai in einem kritischen Zustand befunden, meldete sich aber mittlerweile in der Öffentlichkeit zurück. In sozialen Medien schrieb er: “Ich entschuldige mich, dass ich überlebt habe, aber ich bin zurück”. In einer Videobotschaft an die Bevölkerung hatte er die Opposition für das Attentat mitverantwortlich gemacht. Die Schüsse auf ihn wurden schließlich als terroristische Tat eingestuft, statt nur als Mordversuch. Damit droht dem Attentäter eine lebenslange Gefängnisstrafe.

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Martin Beier