Vergewaltiger erhält mildes Urteil, um Beamtenstatus zu schützen

In einem Münchener Prozess um eine Vergewaltigung wurden Maßstäbe angesetzt, die fassungslos machen. Der Täter erhielt ein extra mildes Urteil, um seinen Beamtenstatus nicht zu gefährden!

Die Staatsanwaltschaft München I will im Falle einer Vergewaltigung durch einen verbeamteten Feuerwehrmann in Berufung gehen. Der Grund: Das erste Urteil lag erheblich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der vor Gericht genannte Hintergrund: Beamte verlieren ihren Beamtenstatus, wenn sie eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr erhalten. In besagtem Fall entschied sich das Schöffengericht daher absichtlich diese Grenze zu unterschreiten und verurteilte den Sexualstraftäter zu 11 Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate beantragt.

Feuerwehrmann verging sich an schlafender Freundin
Täter und Opfer in besagtem Fall kannten sich und waren zur Tatzeit beide knapp unter 30 Jahre alt. Sie hatte ihn zu sich eingeladen, weil er Redebedarf nach einer Trennung hatte. Als sie schlief, verging er sich an der Frau. Die Richterin identifizierte den Vorfall als einschneidendes Erlebnis für die junge Frau – „sie wird für den Rest ihres Lebens nicht mehr so sein, wie sie war“, wird Richterin Renate Patin von der „Süddeutsche Zeitung“ zitiert. Dennoch entschied sich das Schöffengericht unter Patins Leitung für eine Strafe unter einem Jahr, damit der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus nicht verliert. „Das wäre eine sehr große Härte“, begründete die Richterin das milde Urteil.

Der damals 25-Jährige sagte aus, dass er sich nicht mehr erinnern könnte, was passiert war. Die Frau erinnerte sich jedoch sehr genau an das Ereignis und das Gericht erachtete ihre Aussagen als glaubwürdig. Sie wird seither wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung behandelt und leidet unter Schlafstörungen sowie unter Ekel vor Männerparfums und Umarmungen.

Am Tatabend hatte der 25-Jährige, der gerade unter einer Trennung litt, erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Sein Opfer hatte viel mit ihm über die Trennung geredet und lud ihn nach einer Geburtstagsfeier zu sich ein, um das Gespräch fortzusetzen. Als er dann versuchte, sie zu küssen, lehnte sie ab. Er habe sich zunächst entschuldigt und sei zurückgewichen. Doch später in der Nacht wachte die Frau auf, weil sie „bewegende Berührungen im Intimbereich“ spürte. Dann sah sie, dass er ihr und sich die Hosen heruntergezogen hatte. Sie sprang auf und warf ihn aus der Wohnung.

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  • Das Beamte derart geschützt werden, liegt daran, dass die Deutsche Justiz Verbrechen deckt und diese begünstigt, wie das bei verbrecherischen Organisationen üblich ist

  • Das ist ja wieder mal so typisch! Eine Schande ist das! Kein Wunder, das es in Deutschland nicht so funktioniert!

  • Bleibt nur noch SELBSTJUSTIZ für den Vater, man kann das nicht auf sich sitzen Lassen, man zerstört das Leben seiner Tochter und diese Justiz schmeißt so ein Urteil raus geht's noch? Ich weiß nicht was ich tun würde wahrscheinlich würde ich dieser Kreatur die Hoden zertrümmern und ihn in den Straßengraben werfen.
    Ich war 40 Jahre Soldat und ich könnte meinen Hass hier nicht in Zaum halten.
    Sowas darf nicht ungestraft auf der Straße rumlaufen ohne unter die Räder zu kommen.

  • Aber wehe man betitelt einen politiker als Sch...kopf, dann greift der Staat sofort durch :-(

  • Wie heisst es immer wieder, alle sind vor dem Gesetz gleich ! Dann ergeht das Urteil auch noch im"Namen des Volkes" . Das ist eine Schande., aber bei unserer Justiz nicht aussergewöhnlich.,so man berücksichtigt,welche Urteile da gefällt werden.
    Egal ob unter Alkohol, Drogen eine Tat verübt wird Jeder ist für sein Tun verantwortlich.
    Da dieses Urteil von einer Richterin verhängt wurde, halte ich für bemerkenswert.
    Wie hätte das Uerteil wohl gelautet, wenn der Täter kein Beamter gewesen wäre?
    Die Staatsanwaltschaft muss gegen dieses Urteil angehen und eine Strafe verhängen lassen, ungeachtet ob der Täter ein Beamter ist oder nicht

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Sara Breitner