In Heilbronn steht eine Ärztin aktuell gar nicht gut dar. Sie wird nämlich seit dem vergangenen Freitag von einer Patientin wegen eines möglichen Corona-Impfschadens verklagt. Die Klägerin wirft der Medizinerin vor, sie nicht über mögliche Risiken im Rahmen der Impfung aufgeklärt zu haben.
2021 hätte die Patientin ihre zweite Impfung erhalten. Schon kurz darauf sollen unter anderem Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und auch Schmerzen im linken Arm sowie Bein aufgetreten sein. Über diese Symptome informiert die Öffentlichkeit und das Gericht ihr Anwalt. Ob es sich dabei aber wirklich um Impfschäden handele, könne das Gericht in erster Instanz nicht klären, wie der Richter erläutert.
Vorerst werde stattdessen nur verhandelt, ob die Ärztin ihre Patientin ausreichen über potenzielle Nebenwirkungen und Folgen aufgeklärt habe. Eine entsprechende Entscheidung soll das zuständige Gericht in Heilbronn erst im kommenden Februar treffen.
Inhalt der Verhandlung am Freitag war vor allem der Ausklärungsprozess vor der Impfung. Geimpft wurde die damals 34-jährige Klägerin an ihrem Arbeitsplatz, einem Pflegeheim. Laut Ärztin sei über die Impfung und auch über mögliche Risiken aufgeklärt worden. Auch vor jeder Impfung habe sie gefragt, ob es weitere Fragen gebe. Die Klägerin bestreitet, diese Fragen gestellt bekommen zu haben. Ihrer Meinung nach habe keinerlei derartige Aufklärung oder Besprechung stattgefunden.
Selbstverständlich stellte der Richter der Klägerin dann die Frage, warum sei nicht selbst nach möglichen Impfkonsequenzen gefragt habe, statt nur auf die Aufklärung der Ärztin zu warten. Daraufhin erwiderte die junge Frau, dass sie den Aufklärungsbogen zwar unterschrieben habe, vor Ort aber keine Zeit für detailliertere Gespräche gewesen wäre. Vielmehr habe es sich damals um eine „Massenveranstaltung“ gehandelt.
Die Klägerin sei nach der Impfung auf Grund der Nebenwirkungen nun nicht mehr in der Lage ihrem Job als Pflegekraft nachzukommen. Zusammen mit den Forderungen auf Schadensersatz geht es um insgesamt knapp 340.000 Euro.
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