Der Bundesgerichtshof hat im April 2021 ein Urteil gefällt, an dem die deutschen Banken heftig zu knabbern haben. War es den Geldhäusern vorher möglich, nach Belieben ihre hauseigenen Geschäftsbedingungen anzupassen und Kontoführungsgebühren zu erhöhen, müssen nun die Kunden dem Ganzen ausdrücklich zustimmen.
Die meisten Kunden stimmen den Nutzungsbedingungen schlussendlich doch zu, da sie Angst vor einer Kündigung des Kontos haben. In der Regel passiert dies am Telefon oder per Online-Banking. Aber einige wenige stellen sich dem Treiben doch entgegen, welche die Sparkassen nun aber mit einem besonders perfiden Trick begegnen.
So nutzen inzwischen die Berliner Sparkasse, die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und die Stadtsparkasse Düsseldorf ihre Geldautomaten, um sich die Zustimmung der Kunden für die Gebührenerhöhung einzuholen. Dies hat das Handelsblatt in einer Recherche herausgefunden. Daher sollten alle Nutzer gewarnt sein, bei der Abhebung von Bargeld nicht blind auf „Okay“ zu drücken. Es besteht somit die Gefahr, dass Bankkunden ihre ungewollte Zustimmung zur Gebührenordnung geben. Technisch ist diese Abfrage der Zustimmung am Geldautomaten bereits seit dem Herbst des vergangenen Jahres möglich. Jedoch müssen die Kreditinstitute ihren Kundinnen und Kunden zuvor die jeweiligen Anpassungen der Geschäftsbedingungen per Post zukommen lassen.
Jedoch ist nach Informationen des „Handelsblatt“ nicht bekannt, wie viele der Sparkassen ihre Geldautomaten für die Nutzerzustimmung einsetzen. Die Maßnahme ist aber von den Geldinstituten eingeführt worden, da rund 40 Prozent der Kunden kein Online-Banking betreibt und die aktive Zustimmung so nur per Telefon oder Post möglich ist. Angeblich soll die Maßnahme an den Geldautomaten den Ablauf vereinfachen. Alternativ ist es den Kunden aber auch möglich, sich am Kontoauszugsdrucker ein Formular ausdrucken zu lassen, welches sie dann unterzeichnet in der Filiale abgeben können.
Seit Mitte April nutzen auch vermehrt die Genossenschaftsbanken die Geldautomaten für eine Zustimmung zu den AGB’s. Der Aufwand für das Okay der Kunden ist enorm und zeigt, wie sehr das Urteil des Bundesgerichtshofes die Finanzinstitute in die Enge treibt. Auch wenn die Banken es nicht wollten, so müssten sie ihre Kundenbeziehungen beenden, wenn keine Einverständniserklärung vorliegt. Und die ersten Banken machen auch schon ernst. So hat die Postbank ab dem 30-. April 2022 die ersten AGB-Verweigerer aus ihrem Portfolio geschmissen.
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Ist unser Staat denn nicht in der Lage diese Bankenabzocker zur Rechenschaft zu ziehen?
Was nützt denn ein BGH-Urteil, wenn sich die Banken eigenmächtig darüber hinweg setzen können?
Dann soll doch die BAFIN empfindliche Strafen für diese Banken verhängen, wenn solche Fälle bekannt werden. Jahrzentelang haben diese Banken den Kunden "ausgesaugt" und jetzt sind diese auch mal dran, sich ihren Gürtel enger zu schnallen und nicht wieder alles an den Kunden weiterzugeben.Und wenn ein paar Banken zusperren, dann haben wir immer noch genug.