RKI-Update: Ab Donnerstag keine Hochrisikogebiete mehr

Ab Donnerstag ändert das Robert-Koch-Institut umfassend die Regeln für Hochrisikogebiete. So sollen künftig nur noch Länder und Regionen erfasst werden, die Verbreitungsgebiet von gefährlichen Varianten sind. Da Omikron nach Einschätzung der Experten nicht dazu gehört, ist die Liste ab sofort leer.

Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist ein bemerkenswerter Satz zu lesen: “Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten”. Somit sind künftig nur noch solche Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, wo es zu einer umfangreichen Ausbreitung von gefährlichen Varianten kommt.

Im Umkehrschluss werden dann am Donnerstag alle 62 Länder und Regionen, die momentan in dieser Kategorie geführt werden, von der Liste verschwinden. Dieser Änderung war ein gemeinsamer Beschluss von Bund und Länder vorausgegangen. Mitte des vergangenen Monats hatten die Beteiligten auf dem Corona-Gipfel eine Überarbeitung dieser Regeln vereinbart. Von diesen neuen Regelungen werden künftig vor allem Familien profitieren, da häufig Kinder unter zwölf Jahren noch nicht die Corona-Impfungen erhalten haben. Eine verpflichtende Quarantäne nach der Rückkehr entfällt somit.

In Regel werden vom RKI Staaten oder Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen hohe Fallzahlen bestehen. Die Sieben-Tage-Inzidenz mit Werten über 100 galt dabei als Grundlage, doch flossen weitere Kriterien in die Beurteilung mit ein. So wurden etwa “Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens”, etwa eine hohe Hospitalisierungsrate, mit herangezogen.

Künftig wird gemäß der Auflistung auf der Internetseite des RKI diese Einstufung „solchen Gebieten vorbehalten werden, in denen eine besonders hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung einer Variante des Coronavirus Sars-CoV-2 mit im Vergleich zur Omikron-Variante höherer Virulenz (insbesondere krankmachenden Eigenschaften) besteht.“ Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass sich die Situation jederzeit wieder ändern kann. In diesem Falle ist es möglich, kurzfristige Anpassungen vorzunehmen und betroffene Länder in die Liste aufzunehmen.

Neben den Hochrisikogebieten werden vom RKI auch sogenannte Virusvariantengebiete geführt. Dies betrifft Regionen, in denen Mutationen von Covid-19 auftreten, die in Deutschland bislang noch nicht nachgewiesen wurden. Voraussetzung ist aber, dass ihnen besorgniserregende Eigenschaften zugewiesen werden. Im Moment ist dies aber nicht der Fall, da Omikron mit seinen Eigenschaften als milde Form betrachtet wird. Das Bundesministerium trifft die Entscheidung über mögliche Änderungen der Bewertungen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Innenministerium.

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Sara Breitner