Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kann in etwa zweieinhalb Wochen die nächste Stufe im Notfallplan Gas ausrufen. Dies wird im Zuge der gedrosselten Gaslieferungen aus Russland erfolgen, teilte der Minister am Mittwoch dem Energie-und Klimaausschuss des Bundestages mit. Dies werde am 8. Juli erfolgen, denn zeitgleich trifft sich an diesem Tag der Bundesrat, um zwei entscheidende Grundlagen, das Energiesicherheits- und das Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz, zu verabschieden.
Doch rudert das Ministerium umgehend zurück und verweist darauf, dass die Aussagen von Habeck missverstanden bzw. falsch wiedergegeben wurden. So erläuterte eine Sprecherin aus dem Haus: „Wir entscheiden nach aktueller Lage und aktuellem Lagebild. Das ist das, was der Notfallplan und die gesetzlichen Regelungen vorsehen.“
Habeck hatte offenbar im Ausschuss versucht, die Zusammenhänge mit dem Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz zu erläutern. Dieses ermöglicht es, Kohlekraftwerke für einen Einsatz vorzubereiten, damit weniger Gas verbraucht wird. In diesem Falle steht der Industrie aber auch für das Heizen mehr Erdgas zur Verfügung.
Am 8. Juli ist nach dem momentanen Stand der Dinge die Sitzung des Bundesrats geplant, bei der dieses Gesetz verabschiedet werden soll. Im Anschluss wird dann eine Rechtsverordnung in Kraft gesetzt, damit eine zusätzliche Gasreserve vorgehalten wird. Vorher muss aber eine Gasmangellage oder Alarmstufe ausgerufen werden. Dies war der eigentliche Inhalt des Gesprächs, was offenbar falsch aufgenommen wurde.
Zudem ist es Energiekonzernen unter sehr engen Voraussetzungen mittels des Energiesicherungsgesetzes möglich, stark steigende Preise an die Endkunden, etwa Stadtwerke, Industriekonzern oder anderen Marktteilnehmer, weiterzureichen. Dazu muss jedoch von der Bundesnetzagentur eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt werden
Unklar bleibt somit weiterhin, wann und wie Endkunden finanziell entlastet werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Bundesregierung hier den privaten wie industriellen Abnehmern schnell unter die Arme greift.
Noch aber ist der Gasnotfallplan noch in einer der Frühwarnstufen. Somit ändert sich abseits der Preisweitergabe durch diese Alarmstufe erst einmal nichts. Es werde damit lediglich ein Achtungszeichen gesetzt, dass sich die Situation zu verschärfen droht. Die Versorgung selbst solle auch weiterhin vom Markt gedeckt werden.
Der Staat wird erst in der letzten von drei Eskalationsebenen, der Notfallstufe, dann in den Markt eingreifen. Es bleibt dann der Bundesnetzagentur das Recht vorbehalten, das Gas an die Abnehmer zu verteilen. Von solch einer Regelung sind aber private Haushalte wie auch andere Bereiche, zum Beispiel Krankenhäuser, ausgenommen.
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also ist letzter Satz wichtig:
Gaslieferung an jeden Privathaushalt.
In Kiew soll es Stadtteile geben, wo die Gasversorgung abgeschaltet ist, weil Teile der Bevölkerung Gas nicht mehr bezahlen können! In der Ukraine sind die Gas- und Strompreise explodiert nach dem Maidanputsch 2014, seit die Ukraine ihre Beziehungen mit Russland gekappt hat. Genau diesen Weg, den uns die Ukraine 8 Jahre voraus ist, geht nun auch Deutschland.
In den heute russisch besetzten Gebieten der Ukraine hingegen sind die bezahlbaren russ. Gaspreise bereits wieder eingeführt!