Der Gesundheitsminister steht vor einer schwierigen Entscheidung. Soll es zu einem Abbruch einer Behandlung kommen, wenn ein anderer Patient eine höhere Überlebenschance hat? Besonders der Schutz von Behinderten sollte dabei besser geregelt werden, mahnen Kritiker an.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen neuen Gesetzentwurf für die sogenannte Triage vorgelegt. Dieser soll im Falle eines Versorgungsengpasses, etwa einer Pandemie, die Behandlungskapazitäten regeln. Die Grünen und die Stiftung Patientenschutz haben diese Vorlage heftig kritisiert.
Gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland sagte die Grünen-Politikerin Corinna Rüffer, der Staat käme mit diesem Entwurf seiner Schutzpflicht nicht im Geringsten nach. „Behinderte Menschen würden nach wie vor Gefahr laufen, aufgrund ihrer Behinderung von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden.“ Es sei ein trauriges Kapitel, dass Lauterbach die sogenannte Ex-Post-Triage wieder in den Entwurf aufgenommen hat. Dies wäre ein Abbruch der Behandlung an einem Patienten, wenn ein anderer bessere Chancen auf eine erfolgreiche Genesung hat. „Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet wird.“
Niemandem sei diese Situation zuzumuten, so Rüffer. Auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sollten nicht vor die Gewissensentscheidung gestellt werden. Juristisch ist eine Ex-Post-Triage zudem höchst umstritten, eine Bewertung als Totschlag sei dabei nicht ausgeschlossen. Die Bundestagsabgeordnete, die für die Behindertenpolitik zuständig ist, beklagte zudem, ein Sechs-Augen-Prinzip, wie es Lauterbach und sein Kollege aus dem Justizministerium, Marco Buschmann, vereinbart hätten, mache die Sache nicht besser.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit eine Neuregelung zur Triage verlangt. Mit dieser soll es dann möglich sein, bei reduzierten Kapazitäten intensivmedizinische Behandlungen Menschen mit einer höheren Überlebenschance zukommen zu lassen. Möglich soll dies werden, wenn zumindest drei Fachärzte, die über intensivmedizinische Erfahrung verfügen, eine gemeinsame Entscheidung treffen.
Genauere Kriterien fordert Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz an. „Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Behinderte bei Triage-Entscheidungen besser zu schützen, wird durch die Übertragung der Entscheidung an drei Privatpersonen keinesfalls erfüllt“, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf die vorgesehene Entscheidung dreier Ärzte. „Dreimal subjektiv wird nicht einmal objektiv.“
Daher sei es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber konkrete Vorgaben und Kriterien formuliert, um solche Entscheidungen sicher treffen zu können. „Sich hier wegzuducken wird zu einer harten ethischen Auseinandersetzung führen.“
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Jetzt spinnt der Klabauter ganz gewaltig. Der will sich doch nur absichern bevor noch mehr Krankenhäuser dicht gemacht werden, weil dann die Kapazitäten natürlich nicht mehr ausreichen. Wer dann eine lebenswichtige 0P hat wird der dann auch fallen gelassen??? Armes Deutschland!!!
Ich würde Baron Lauterbach in die Ukraine schicken da kann er dann von einer Kanonenkugel auf die Andere umsteigen.
Er hat ein bisschen was mit Baron Münchhausen gemeinsam. Seine Corona vorhersagen sind nie eingetroffen.
Gut er ist eben kein Virologe
das ist wieder typisch Panik-Lauterbach
Lauterbach gehört weggesperrt!!
Unzurechnungsfähige Witzfigur..
Die verantwortlichen Ärzte, die solche Entscheidungen treffen sollen,
sollen die dann Schicksal oder den lieben Gott spielen oder was ?
Ob er darüber schon mal nachgedacht hat, der Klabautermann, ich glaube nicht !
Als Arzt meine ich, man sollte dieses Tema nicht zu sehr politisieren. Eine Triagesituation ist eine, die sich kein Arzt wünscht. - Weder ex ante noch ex post. Das Tema ist konkret immer, wie man in einer Situation mangelnder Ressourcen möglichst viele Menschen rettet. Und das Ganze ist ein hoch dynamischer Prozess- die Ressourcen ändern sich- auf einmal ist wieder ein Beatmungsplatz da - oder man wartet auf den Beatmungsplatz- zum Beispiel. Ganz praktisch werden sowohl ex ante als auch ex post Triagen ja eh gemacht - man redet nur ungern darüber und gut fühlt sich dabei niemand - wer sich dabei gut fühlt, hat seinen Beruf verfehlt. Die Kriterien- anders geht es ja gar nicht - können nur rein medizinische sein - wer hat bei nicht ausreichenden Ressourcen und akuter Erkrankung/Trauma.... die besten Chancen zu überleben - ich habe nach fast 40 Jahren Berufserfahrung als Arzt NIE erlebt, dass bei diesen Entscheidungen ( sie werden im Team getroffen ) ein sozialer Status oder eine körperliche/geistige Behinderung eine Rolle spielen. Wenn man das politisiert, dann braucht es in Zukunft auf den Intensivstationen einen Stationsjuristen oder Stationspatientenanwalt - o.k. - man würde dann diesen Menschen die Befunde/Prognosen erklären und dann ihre Entscheidung abwarten- manchmal muss solch eine Entscheidung jedoch innerhalb von Minuten oder einer Stunde gefällt werden ( Gott sei Dank nicht oft )
Danke für eine ausgewogene Antwort - wenn ich mit dem Kopf denke. Mein Bauch aber möchte nur kotzen...
Wichtig erscheint mir eine neue Denke, die Wirtschaftspolitik von Gesundheitspolitik trennt und die Priorität auf ausreichende Ressourcen legt statt auf Gewinnorientierung.