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Neues Lauterbach-Gesetz: Revolutionäre Änderungen für Hausärzte und Patienten

Die Ampel-Regierung plant umfassende Änderungen, um Hausarztpraxen zu entlasten und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor allem die Arbeitsbedingungen in den Hausarztpraxen verbessern. Das neue Gesetz trifft also alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Hausarzt haben und aufsuchen.

Arztbesuche gehören für alle Menschen zum Leben. Vor allem im Alter werden jährliche Vorsorgeuntersuchungen oder die Behandlung chronischer Beschwerden wichtig. Jetzt soll ein Gesetz kommen, das sich für alle Patienten beim Hausarzt bemerkbar macht.

Ziel der Gesetzesänderungen sind bessere Arbeitsbedingungen für Hausärzte – die Patienten sind davon unmittelbar betroffen, indem sie eine bessere Versorgung erhalten.

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, der eine bessere Vergütung und flexiblere Arbeitszeiten für Hausärzte vorsieht. Besonders wichtig: Die Deckelung der Vergütung soll aufgehoben werden, sodass Mehrarbeit auch bei ausgeschöpftem Budget angemessen vergütet wird.

Bisher erhalten Hausärzte nämlich kein Geld mehr für individuelle Mehraufwände, wenn ein Patient öfter vorstellig wird, als die Satzung vorsieht. Und gerade das kommt bei schweren oder komplizierten Erkrankungen oft vor. Die Situation ist so frustrierend, dass nur noch wenige junge Mediziner sich dafür entscheiden, Hausarzt zu werden. Der Anteil über 60-jähriger Hausärzte ist alarmierend hoch. Die Kassenärztliche Vereinigung fürchtet einen Hausärztemangel sobald diese Generation Ärzte in Pension geht.

Baden-Württemberg hat bereits im vergangenen Jahr ein Sofortprogramm aufgelegt, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu begegnen. Die Ampelregierung hofft nun, mit der neuen Reform bundesweit ähnliche Effekte zu erzielen und die Arbeitsbedingungen für Hausärzte attraktiver zu machen.

Spürbarer Effekt: Bessere Versorgung der Patienten

Das neue Gesetz soll die Patientenversorgung flexibler und effektiver machen. Zur Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Patienten wird eine jährliche Versorgungspauschale eingeführt, mit der Praxen unterstützt werden, die Haus- und Heimbesuche sowie erweiterte Öffnungszeiten anbieten. Vor allem Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollen so besser versorgt werden. Auch psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche sollen ausgebaut werden. Darüber hinaus soll eine neue Arztgruppe Versorgungslücken schließen.

Das Gesetz sieht auch ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich versicherte Patienten vor. Damit sollen wichtige Daten wie Genehmigungen, Ablehnungen bestimmter Kassenleistungen und Bearbeitungszeiten transparent abrufbar sein. Diese Maßnahmen sollen die Effizienz und Transparenz im Gesundheitswesen erhöhen und den Patienten eine bessere Orientierung bieten sowie die Planung der gesundheitlichen Versorgung erleichtern.

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Sara Breitner