Neue Regeln zum Homeoffice und Covid-Testen

Trotz des geplanten Wegfalls der meisten Corona-Maßnahmen am 20. März soll es weiterhin Regeln zum Homeoffice, Impfen und Testen geben. So die Pläne des Arbeitsministeriums.

Unter anderem sollen nach wie vor betriebliche Kontakte zwischen Personen vermindert werden. 

So steht es in einem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums. Die in dem Entwurf angesprochene “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung” soll am 20. März in Kraft treten und am 25. Mai diesen Jahres auslaufen.

Der Entwurf gibt vor, dass am Arbeitsplatz weiterhin Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften gelten sollen, zusammengefasst in der sogenannten AHA+L-Regel. Das bedeutet unter anderem weiterhin Maskenpflicht, wenn Innenräume beispielsweise von mehreren Personen benutzt werden, sowie ein Abstand von 1,50 Metern von einer Person zur anderen eingehalten werden. Außerdem soll regelmäßig gelüftet werden. 

Die Schutzmaßnahmen müssen auch während der Pausenzeiten und in den Pausenbereichen eingehalten werden. 

Homeoffice soll “weiter in Erwägung gezogen werden, wenn zum Beispiel in Großraumbüros die Gefahr einer raschen Infektionsausbreitung in größeren Beschäftigtengruppen besteht”, so der Entwurf. 

Der Referentenentwurf sieht weiterhin vor, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, allen Mitarbeitern, die im Büro arbeiten, zweimal pro Woche ein Testangebot zur Verfügung zu stellen. Die Masken müssen ebenfalls vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, wenn Beschäftigte durch “technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend” geschützt würden und Masken daher erforderlich seien.

 Über die Dauer der Verordnung seien “einmalige Sachkosten” von bis zu 590 Millionen Euro für die Unterbreitung der Testangebote zu veranschlagen. Auf Grund bereits bestehender Testangebote – also beispielsweise in Apotheken oder Schnelltestzentren – und “variierender Wahrnehmungsquoten in den Betrieben”, also, dass sich Mitarbeiter trotz Angebot nicht testen lassen, sei von einem tatsächlichen Aufwand auszugehen, der “deutlich unter dieser Schätzung liegt”. Heißt konkret: Die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung der Tests dürften weitaus niedriger ausfallen als 590 Millionen Euro.

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  • Entweder Ende der besch..... Einschränkungen oder nicht?? Und nicht wieder solche Hintertür-Geschichten!!

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Author
Stephan Heiermann