Neue Heizkostenverordnung: Wichtige Änderung für Mieter, Vermieter und Eigentümer

Ende der Woche soll die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft treten. Sowohl Mieter als auch Gebäudeeigentümer müssen sich auf wichtige Änderungen einstellen. Auf Eigentümer kommen neue Kosten zu. Mieter erhalten mehr Informationen im Rahmen einer monatlichen Heizkostenabrechnung.

Die Verlautbarung der Novelle der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) steht kurz bevor. Damit das neue Gesetz greift, fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Wenn dieser am 17. September zustimmt, wird die Änderung der Heizkostenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Am Tag darauf tritt das neue Gesetz in Kraft und damit einige Veränderungen für Gebäudeeigentümer und Mieter:

• Zähler und Heizkostenverteiler die nach Inkrafttreten der Änderung verbaut werden, müssen fernablesbar (Walk-by oder Drive-by-Technologien) und interoperabel sein.

• Bis Ende 2026 müssen alte Messgeräte entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ausnahmen sind gemäß einer Härtefall-Regelung möglich.

• Mieter müssen demnach ab 2027 keine Heizkostenableser mehr in ihre Wohnung lassen.

• Schon ab 2022 haben Mieter außerdem Anspruch auf eine monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen.

• Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass diese Informationen den Mieter erreichen (z.B. per E-Mail oder Post), ohne dass dieser sich aktiv darum bemühen muss.

• Kommt der Vermieter den genannten Verpflichtungen nicht nach, so kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.

• Bis 2031 müssen die fernablesbaren Ausstattungen außerdem mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sein

Heikosten sparen durch Anbieterwechsel
Kritiker des Gesetztesvorschlags warfen der Regierung vor, dass die steigenden Heizkosten trotz gut gemeinter Änderungen weiterhin beim Mieter hängen blieben. Umso wichtiger ist es, dass die Möglichkeit zu günstigeren Anbietern zu wechseln auch mit der neuen Techniologie erhalten bleibt.

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Informationspflicht im Sinne des Klimaschutzes
Endkunden werden künftig besser über ihren Verbrauch informiert und können problemlos zu einem Anbieter wechseln, der ein bedarfsgerechteres Angebot hat oder auf umweltschädliche Energiequellen verzichtet.

Offiziell heißt es dazu: Die Informationspflicht soll dem Verbraucher klare Informationen über seinen Wärmeenergieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen geben. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) zur Heizkostennovelle 2021 betonte in einer Stellungnahme, dass es darum gehe, Heizkunden „mittels verbesserter Information über ihren tatsächlichen Verbrauch“ für ihre CO²-Emmissonen zu sensibilisieren.

Kommentare anzeigen

  • Im Text des Artikels sind die Werbung und Hinweise auf Anbieter irgendwie Mumpitz.
    Die meisten Menschen leben in Deutschland zur Miete und haben als Mieter überhaupt keinen Einfluss darauf, wie ihre Mietwohnung beheizt wird, weil die Eigentümer entscheiden, mit welchen Mitteln und auf welchen Wegen das heisse Wasser in die Heizkörper der Wohnungen gelangt.

  • Ist bekannt das jeder Schaltvorgang in einem Stromzähler gespeichert und von außen abgelesen werden kann.

    Der gläserne Zähler und somit der gläserne Mensch der ihn nutzt.

    Angeblich sicher, nur zu greifbahr durch den Zählerbetreiber. Das ist aber wie immer, bei Computertechnik, nur Relativ sicher.

    Na, da stelle ich meinen Strom lieber selber her. Brauche keinen Zähler der auf mein Verhalten schließen lässt.

  • Was sind denn Heikosten?
    Gemeint sind wahrscheinlich Haikosten.

  • Einen größeren Unfug (Schmarrn) habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gelesen!
    Jeder Mieter bekommt jährlich seine Abrechnung.Somit weiß Er wieviel Er berappen muß.
    In München wurde seit Jahren auf Fernwärme umgestellt.Die Mieter freuten sich. weil die Stadtwerke
    den Mietern eine Postwurfsendung zukommen ließ, mit der Behauptung,die Heizkosten werden
    spürbar niedriger.Ich habe meiner Bekannten prophezeit ,daß genau das Gegenteil eintritt.
    Nun ist es so,daß Sie mit umgehängter Decke auf dem Sofa sitzt und trotz Mehrkosten trotzdem
    friert.In Feldkirchen b.Mü. das Gleiche.Es bedarf der Erklärung,wte man heißes Wasser durch ganz München jagt und der letzte hat mind.60° Wassertempertur.Im Sommer. ohne Heizung, nur etwa
    alle 2 Tage (imScnitt) duschen aber der gleiche Wärmeverlust.

  • Haben die ne Meise? Gehen wohl davon aus, dass Vermieter genauso wenig zu tun haben, wie die Politiker. Unglaublich, die Eingriffe (Übergriffe) dieser Regierung werden immer schlimmer. Abwahl 2021!

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Sara Breitner