LOCKDOWN FÜR UNGEIMPFTE: Nächstes Großregion will 2G

In Sachsen gilt ab Montag 2G. Die nächste Landesregierung plant nun die Freiheiten von Ungeimpften einzuschränken. Damit werden die Corona-Regeln für weitere 3,6 Millionen Deutsche verschärft.

In der Hauptstadt Berlin wird 2G „vorbereitet“. Das kündigte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Sonntagnachmittag an. Die Vorschrift, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Restaurants oder Freizeiteinrichtungen erhalten, soll flächendeckend in Kraft treten.

Details zu diesen Plänen ließ Kalaycis Sprecher offen. Auch die Staatskanzlei wollte hierzu keine genaue Auskunft geben. In politischen Kreisen in der Hauptstadt wurden jedoch Andeutungen gemacht, dass die Neuregelung umfassend ausfallen könne.

Wegen des Gedenktags am 9. November findet die nächste turnusmäßige Senatssitzung erst wieder am 16. November statt. So lange will der Senat aber nicht warten. Es würden zeitnah Schalten organisiert, in denen die Senatsmitglieder sich bezüglich der Corona-Dynamik „austauschen“ können. Auch eine Sondersitzung sei denkbar, ließ Kalayci wissen.

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, könnte 2G noch Ende der Woche über Berlin erhoben werden. Dem Blatt liegen Informationen vor, dass die Brandenburger Regierung ähnliches plant. Damit würde dann der gesamte Großraum Berlin, Brandenburg und Sachsen zum Lockdown-Gebiet für Ungeimpfte.

Bislang gilt in Berlin das freiwillige 2G-Modell. Betreiber von Restaurants und Freizeitbetrieben können selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen und dafür auf die Maskenpflicht verzichten oder ob sie unter strengeren Auflagen 3G anwenden, also jeden einlassen, der geimpft, genesen oder getestet ist. Ob bei der neuen 2G-Regel auch die Maskenpflicht entfällt und ob Zulassungsbeschränkungen erhoben werden, ist noch unklar.

In Berlin meldeten die Gesundheitsämter zuletzt 195,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Damit hat sich die Inzidenz für die Hauptstadt in weniger als drei Wochen verdoppelt.

Bundesweit wurden am Sonntagmorgen 23.543 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden erfasst, wobei nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende Zahlen liefern. Im selben Zeitraum wurden 37 Todesfälle gemeldet. Der Inzidenzwert für 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt für Gesamtdeutschland bei 191,5. Vor einer Woche lag der Wert noch bei knapp unter 150. Der Bundeshöchstwert lag bislang bei 197,6. Diese Inzidenz wurde zuletzt am 22. Dezember 2020 erfasst.

Auch die Hospitalisierungsinzidenz ist am Wochenende gestiegen und hat die Marke 4 überschritten. Sie erfasst die Zahl der Menschen, die wegen einer Covid-19-Erkrankung in eine Klinik müssen und wird ebenfalls pro 100.000 Einwohner und sieben Tage gerechnet.

Kommentare anzeigen

  • Davon lassen sich Skeptiker auch nicht zum impfen zwingen!!! Lächerlich einfach!!!!!

  • Die Regierungen der Welt sollen mal lieber mit der Wahrheit über die Coronapandemie aufklären. Was steckt dahinter? 3.Weltkrieg? Ausrottung und Steuerung der Überbevölkerung und wirtschaftliche Interessen? Aber die Wahrheit werden wir wohl bei den Jetzigen nie erfahren.

  • BERLIN BERLIN - WIR FAHREN NICHT MEHR JA BERLIN!
    Das praktiziere ich schon seit Jahren, denn der ORT ist HÖCHST GEFÄHRLICH wegen den politischen Lobbyisten der Pharmaindustrie, welchen sämtliche Politiker aller Parteien - sprichwörtlich - infiziert und verseucht!
    ALSO LEUTE BLEIBT WEG VON DIESEM VERSEUCHTEN BERLIN!

  • Wenn das nicht Nötigung oder sogar schon Erpressung im strafrechtlichen Sinne ist. Nötigung ist das auf alle Fälle, sogar ganz böse, extra im Strafgesetzbuch genannt, denn § 240 StGB lautet:
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
    Und Amtsmissbrauch kann ich hier deutlich erkennen und wenn sogar der Versuch strafbar ist: Eine Mauer um alle Parlamente und dann nur noch Wasser und trocken Brot an unsere Politiker verfüttern und bitte, alle nicht mehr gewählten Politiker mit einsperren!!!

    • …scheint ja kein Problem zu sein geltende Gesetze zu ändern oder auszuhebeln…zumindest für die, die sie machen…

      „Anreize“ zum Impfen nennt man das dann, kann man machen…“entschuldigen Sie Herr Richter, ich habe die Bank nicht überfallen, ich habe dem Kassierer nur einen Anreiz gegeben mir das Geld auszuhändigen“…feige und lächerlich ist das…

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Stephan Heiermann