Irre Justizposse: Fälschern von Impfpässen droht keine Strafe

Laut der Regierung sind immer mehr gefälschte Impfpässe in Deutschland unterwegs. Das gelbe Impfheftchen, wie man es überall zu kaufen bekommt, kann, so kritisieren viele Verantwortliche im Land, viel zu leicht gefälscht werden. Um seinen Impfpass zu digitalisieren, muss man in eine Apotheke gehen. Die große Schwierigkeit für die Verantwortlichen in Apotheken besteht allerdings darin, einen gefälschten Impfausweis überhaupt zu erkennen.

Die Fälschungen seien zudem mit der Zeit immer besser geworden. Nur wer einen Ausweis genau überprüft, kann eine Fälschung aufdecken.
Auffallen tut das, wenn die Abstände zwischen den Impfungen falsch sind oder wenn der Name des verimpften Vakzins falsch geschrieben ist. Nach wie vor gilt jedoch: Es gibt für Apotheken keinerlei Meldepflicht, wenn der Verdacht besteht, jemand legt einen falschen Impfpass vor.

Noch gravierender ist es jedoch, dass eine Apotheke den Impfpass bei der Polizei überhaupt erst dann anzeigen dürfe, wenn der Kunde sie von der Schweigepflicht entbindet. Und das müsse dann sogar noch in schriftlicher Form erfolgen. Eine Rechtssprechung, die wie ein schlechter Scherz klingt, in Deutschland aber genau so Bestand hat.

Und wer meint, dass es sich beim Führen eines falschen Impfpasses doch wenigstens um Urkundenfälschung handele, die man doch anzeigen kann, hat sich ebenfalls getäuscht. In diesem Falle greift nämlich dann „Lex spezialis“. Was das heißt? Ganz einfach. Ein konkretes Gesetz sperrt ein allgemeines und sorgt damit dafür, dass es nicht angewendet werden kann.
Der allgemeinere Paragraf 267 im Strafgesetzbuch (“Urkundenfälschung”) wird durch den konkreteren Paragrafen 277 (“Fälschung von Gesundheitszeugnissen”) entsprechend “ausgehebelt”.

Und es ist wirklich so: Verurteilungen wegen des Fälschens von Impfpässen oder deren Verwendung sind kaum bekannt. Im Oktober wurde ein junger Mann in Niedersachsen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Er soll allerdings Fahrer eines Krankentransporters sein und wäre somit eine “Medizinalperson” wie es im Paragrafen 278 heißt. Demnach wäre er eben kein privater Impfpassfälscher, und somit der Straftatbestand der “Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” auf ihn anwendbar.

Weitere Urteile sind nicht bekannt.

Kommentare anzeigen

  • Ich nehme entspannt mein Popcorn und warte auf die Kommentare :-)

    Jetzt tun wieder alle so, als würde das Hinz und Kunz machen und drauf auf die Bösen, die sich nicht impfen lassen wollen.

    Was soll ich sagen, dahinter steht eine „Freiwilligkeit“, die eher an Nötigung oder Erpressung erinnert, insofern nicht verwunderlich, dass dies solche Blüten trägt…

  • Deutsches Recht das noch niemand so richtig verstanden hat. Daraus kann man auch den Demokratie Wandel erkennen, nämlich keinen den in diesem Land gibt es keine wirkliche Rechtsdprechung! Demokratie.

  • Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik.
    Weiter zeigt es, was von unserem Gesetzgeber und den Juristen zu halten ist.
    Lächerlicher geht es kaum noch. Ich glaube die restliche Welt lacht sich tot, wenn sie davon erfährt!!!

  • Typisch Deutschland... War ja schon immer so... Als Autofahrer wurdest du schlimmer bestraft, als ein Sexualstraftäter.

  • Wozu dieses ganze Theater um die Impfung wenn man doch einfach und legal den Impfpass fälschen darf . Wie soll man diese Pandemie bekämpfen wenn das so einfach geht ?

  • Ist dies nun etwa eine Kapitulationserklärung der deutschen Judikative?

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Jerry Heiniken