Zinsen kassieren statt Geld zahlen: Das klingt wie eine Geschichte aus längst vergangener Zeit. Jeder, der etwas Geld beiseite legen möchte, bekommt schon längst keine Zinsen mehr dafür. Im Gegenteil. Er zahlt drauf. Aber das soll sich ändern.
Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben laut Medienberichten im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonte neinen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Sparda-Bank Berlin keine Negativzinsen mehr auf Giro- und Tagesgeldkonten erheben darf. Jetzt soll das Geld zurückgezahlt werden. Was bedeutet dieses Urteil für Sparer bei anderen Banken?
Nach Ansicht des Gerichts sei das sogenannte Verwahrentgelt bei Girokonten “mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren”. Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprechen den gesetzlichen Leitlinien, begründete das Gericht. Die Bank solle das Verwahrentgelt zurückzahlen, so Medienberichte.
Es ginge nicht, dass den Bankkunden am Ende weniger Geld bleibe, als sie eingezahlt haben. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe, heißt es in der Begründung.
Dem Gerichts zufolge wäre das reine Aufbewahren von Spareinlagen keine „Sonderleistung“, für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen dürfe. Schließlich könne ein Girokonto ohne das „Verwahren“ von Geld schlicht nicht betrieben werden. Mehr noch, das sogenannte Darlehensrecht verpflichtet die Bank als Darlehensnehmer gegenüber den Kunden zur Zinszahlung. Der Zinssatz für Geldeinlagen könne zwar auf Null sinken, dürfe aber niemals ins Minus rutschen.
Nicht nur die Sparda-Bank Berlin berechnet laut dem Vergleichsportal Verivox Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Inzwischen ist es insgesamt mehr als ein Drittel der untersuchten Kreditinstitut, mehr als 400 Banken.
vzbv-Vorstand Klaus Müller begrüßte die Entscheidung des Landesgerichtes Berlin: “Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte”, sagte er den Medien und kündigte an, dass der vzbv, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen wird. Das vor dem Hintergrund, dass die Sparda-Bank Berlin Berufung gegen die Entscheidung einlegen will. “Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen”, hieß es dzur Begründung.
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BRAVO! Endlich mal eine echt hammerhaft gute Schlagzeile der NEWS 64 Fuzzies!