Großangelegte Evakuierung nach Anschlag: Zahlreiche Menschen betroffen

Ein Großeinsatz der Polizei und die Evakuierung zahlreicher Menschen findet derzeit aufgrund eines Anschlages mit Reizgas statt – betroffen ist eine Schule in Sachsen.

An einer Oberschule in Bad Düben in Sachsen wurde in einer Toilette eine unbekannte Flüssigkeit versprüht, die bei über ein Dutzend Schüler zu Atemwegsbeschwerden führte. Ein Notruf wurde gegen 10 Uhr Vormittag abgesetzt. Daraufhin wurde ein Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in die Wege geleitet.

Gelände komplett abgesperrt
Der Schulleiter reagierte prompt und schickte alle Kinder in die Turnhalle, das Gelände wurde komplett abgesperrt. Wie eine Polizeisprecherin der BILD mitteilte, hatte jemand einen bisher unbekannten Reizstoff in einer der Schultoiletten freigesetzt, vermutlich mit einer Sprühdose.

Polizei will Täter ermitteln
Von den Atemwegsreizungen betroffen sind laut Angaben der Polizei mindestens ein Dutzend Schüler und Lehrer. Derzeit gibt es keine näheren Angaben über den Grad der Verletzungen. Die Feuerwehr überprüfte, um welchen Stoff es sich auf dem Klo handelte, und konnte vermelden, dass keine weitere Gefahr bestünde. Die Polizei versucht indes zu ermitteln, wer für den Anschlag verantwortlich ist.

Reizgas ist ein Sammelbegriff für chemische Stoffe, die zur Selbstverteidigung oder von Sicherheitskräften eingesetzt werden und in der Regel die Schleimhäute, Augen und Atemwege reizen. Dazu gehören beispielsweise CS-Gas (Tränengas), Pfefferspray (OC) und CN-Gas. Wer besprüht wird, verspürt Augenbrennen, verstärkten Tränenfluss, starken Husten, Atemnot und Hautreizungen. Hilfreich ist nur, umgehend frische Luft aufzusuchen, die Augen mit Wasser auszuspülen, kontaminierte Kleidung zu wechseln und auf ölhaltige Cremes zu verzichten. Bei schweren Symptomen muss medizinischer Rat eingeholt werden.

Rechtliche Lage in Deutschland
Der Besitz und Einsatz von Reizgasen ist hierzulande gesetzlich geregelt. Der Einsatz gegen Menschen in Notwehr oder Nothilfe ist erlaubt. Auf Demonstrationen oder in öffentlichen Gebäuden ist es oft verboten, die Stoffe mitzuführen. Nicht zugelassene Reizstoffe unterliegen dem Waffengesetz, strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Martin Beier