Wer sich ein Genesenenzertifikat ausstellen lassen möchte, kann auch einen Schnelltest dafür vorzeigen. Allerdings muss dieser bestimmte Bedingungen erfüllen.
Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.
Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.
Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.
In Deutschland hat erneut hat ein bayerisches Gericht die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht in München hat am Dienstag drei Eilanträgen von Bürgern stattgegeben, die gegen die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf rund drei Monate geklagt hatten. Die Beschlüsse gelten allerdings nur für die Antragsteller.
Foto: Ladengeschäft ohne 2G und 3G, über dts Nachrichtenagentur
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