Bei ihren Beratungen zu den Quarantäneregeln in den Schulen haben sich die Gesundheitsminister der Länder auf eine grundsätzliche Vereinfachung der Regeln geeinigt. So wurde in dem Beschluss festgehalten, dass nicht mehr die gesamte Klasse im Falle einer Corona-Infektion in Quarantäne muss.
Die Gesundheitsämter sollen nun einen Rahmen für die weitere Vorgehensweise erhalten, um so möglichst viel des vorgesehenen Präsenzunterrichts ermöglichen zu können. So sollen sie die Möglichkeit haben, von der Vorgabe, dass enge Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden und frühestens nach fünf Tagen diese verlassen können, sofern sie einen negativen Test vorlegen, abweichen. Wie der Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Klaus Holetschek sagte, haben alle Bundesländer bei zwei Enthaltungen diesen Vorschlag akzeptiert.
Augenmaß solle bei allen Entscheidungen für eine Quarantäne-Anordnung gelten. Dabei sollen alle Möglichkeiten von Schutzkonzepten berücksichtig werden. Dazu gehören unter anderem, ob Luftfilter verwendet werden, regelmäßig Tests durchgeführt werden und das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich ist. Weiterhin besteht die Absicht, den Kreis der quarantänepflichtigen Personen so klein wie möglich zu halten und dem Grunde nach alle Personen davon auszunehmen, die als geimpft oder genesen gelten.
Zudem sieht die Vereinbarung vor, dass die Test bei den Kinder intensiviert werden solle, die von Seiten des Gesundheitsamt nicht als direkte Kontaktpersonen gewertet werden.
Die gleichen Voraussetzungen und Handlungsmaßnahmen sind für Kinder in den Kitas beschlossen worden. „Nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen“ solle es dann Quarantänemaßnahmen geben. Auch hier gilt dann die Fünf-Tage-Regelung für das Freitesten.
Die Länder waren darum bemüht, eine einheitliche Regelung der Quarantänemaßnahmen zu finden. Bislang regelt dies jedes Bundesland selbst. Dabei werden zum Teil ganze Klassen für 14 Tage in Quarantäne geschickt, andere begrenzen dies auf direkte Sitznachbarn des Infizierten Kindes.
Umgehend nach der Bekanntgabe der neuen Regelungen gab es auch schon erste Kritik. So fallen die Quarantäneregeln für die Schulen beim Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte komplett durch. Verbandssprecher Jakob Maske sagte dazu, dass es der Verband vorziehen würde, wenn lediglich das infizierte Kind isoliert wird.
„Kinder leiden auch bei fünf Tagen unter der Quarantäne, sitzen etwa eine zweistellige Stundenanzahl vor dem Bildschirm. Die Folgen haben wir in den vergangenen drei Lockdowns erlebt: Angst-, Zwangsstörungen oder Depressionen“, äußerte der Sprecher seine Bedenken. Wesentlich effizienter wäre aus seiner Sicht die Maßnahme, tägliche PCR-Tests bei den Sitznachbarn vorzunehmen.
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Hoffentlich geht der Schuß nicht nach hinten los!!
Und auf Urteile von Psychologen gebe ich schon einmal gar nichts!!
Gutachten von Psychologen sind zu weit über 50% falsch!!