Geschwindigkeitswarner werden endgültig verboten

Wer rast, gefährdet sich und vor allem die anderen. Trotzdem geben viele Gas. Einzig das Problem, bei der Geschwindigkeitsübertretung erwischt zu werden, scheint die große Sorge zu sein. Radarfallen gibt es allerorten. Zum Glück gibt es Blitzerwarnsysteme. Nun sind diese nicht mehr legal.

Immer noch sterben zu viele Menschen durch Rasen. Daher sind Geschwindigkeitsbegrenzungen durchaus sinnvoll. Dennoch geht es vielen nicht schnell genug. Mit Vollgas wird dabei selten dieses Ziel erreicht, aber ein paar mehr Stundenkilometer als erlaubt fahren viele dann doch. Es gibt ja entsprechende Toleranzgrenzen bei der Messung von Tempoverstößen.

Und doch versuchen viele, der Gefahr von gut 4500 festen Blitzern und zahlloser mobiler Einheiten aus dem Weg zu gehen. Meist jedoch nicht, in dem der Fuß vom Gas genommen wird, sondern durch sogenannten Blitzer-Apps auf Handy oder Navigationsgerät. Ziemlich zuverlässig informieren diese über stationäre und mobile Geräte.

Gesetzestext um Blitzer-Apps erweitert

Allerdings ist deren Verwendung nun definitiv verboten worden. Zwar war dies auch vorher schon der Fall, allerdings wurden diese Geräte noch im Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung erwähnt. Bislang hieß es lediglich: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).”

Eine Gesetzesnovelle, die der Bundesrat verabschiedet hat, holt dies nun nach. Ergänzend heißt es jetzt in dem Text: “Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen.” Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Schwer dürfte es aber für die Polizei werden, die entsprechende Nutzung nachzuweisen. Denn die Beamten dürfen ohne einen konkreten Verdacht, bei dem auch noch Gefahr in Verzug besteht, das Smartphone durchsuchen. Wenn sich allerdings der Verdacht erhärtet, so darf das Telefon jedoch nicht beschlagnahmt werden, was jedoch bei einem Radarwarner der Fall ist. Lediglich eine Deinstallation darf verlangt werden. Wann das endgültige Verbot in Kraft tritt ist noch unklar.

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Martin Beier