Nach einem bislang mutmaßlichen Rassismus-Vorfall bei der Handelskette Kaufland, hat die betroffene Magdeburger Filiale Konsequenzen gezogen. Ein mit dem Vorfall zusammenhängender Sicherheitsmitarbeiter soll umgehend entlassen worden sein und arbeite nicht mehr für Kaufland. Das teilte das Unternehmen mit Sitz in Neckarsulm am vergangenen Freitag (07.01.2022) der Öffentlichkeit mit und zog damit die einzig richtige Konsequenz.
Doch was genau war im Vorfeld passiert?
Hintergrund der Rassismus-Debatte bei Kaufland ist ein am vergangenen Mittwoch auf Twitter veröffentlichtes Video, auf dem zu sehen ist, wie ein Mann und eine Frau von einem Mitarbeiter aus dem Supermarkt geworfen wurden. Die Frau, die aus Indien stammte, hatte das Video selbst hochgeladen und angegeben, dass sowohl sie als auch ihr Begleiter, von dem Mann rassistisch beleidigt worden. Dabei wollten sie eigentlich nur kurz zuvor gekaufte Milch umtauschen. Inwiefern genau man die beiden beleidigte, ist auf dem Video nicht zu vernehmen. Die Dame selbst hatte sich dazu auch noch nicht geäußert.
Den Vorfall bedauere Kaufland zutiefst, wie man in einer Stellungnahme des Unternehmens selbst lesen kann. Dort nämlich heißt es: „Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern legen wir großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter respektvoll mit unseren Kunden umgehen. Wir besprechen mit dieser Firma, wie wir dies auch zukünftig sicherstellen. Wir werden alles tun, damit sich solche Szenen in unseren Filialen nicht wiederholen“, erklärte Andrea Kübler von der Kaufland-Unternehmenskommunikation. „Das dort gezeigte Verhalten können wir weder akzeptieren noch tolerieren.“
Der Mitarbeiter, der das Paar beleidigt und der Filiale verwiesen hatten, ist wie oben bereits erwähnt, sofort freigestellt worden. Gut möglich, dass er in Zukunft nicht mehr bei Kaufland arbeiten darf.
In Zukunft wird Kaufland wohl einmal mehr einen Blick auf sein Sicherheitspersonal haben.
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EINFACH UNFASSBAR!
Körperliche Gewalt ist das Allerletzte, was Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste anwenden dürfen, und das auch nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben. Die Gründe für den Verweis der beiden Kunden aus dem Markt ist zwar nicht bekannt. Doch wie dem auch sei, die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder des Marktes hätten bei Nichtbefolgung ihrer Anweisung an die Kunden zum Verlassen des Marktes NUR die Polizei rufen dürfen. Denn NUR die Polizei hat die staatliche Legitimation zur Anwendung von Gewalt bei Nichtbefolgung von Anweisungen. Anscheinend wird diese Rechtslage von privaten Sicherheitsdienstleistungen ungenügend an ihre Mitarbeiter vermittelt. Und verbale Beschimpfungen oder Beleidigungen sind absolut unduldbar, ganz gleich ob rassistisch oder nicht! 🤨
EINFACH UNFASSBAR!
Körperliche Gewalt ist das Allerletzte, was Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste anwenden dürfen, und das auch nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben. Die Gründe für den Verweis der beiden Kunden aus dem Markt ist zwar nicht bekannt. Doch wie dem auch sei, die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder des Marktes hätten bei Nichtbefolgung ihrer Anweisung an die Kunden zum Verlassen des Marktes NUR die Polizei rufen dürfen. Denn NUR die Polizei hat die staatliche Legitimation zur Anwendung von Gewalt bei Nichtbefolgung von Anweisungen. Anscheinend wird diese Rechtslage von privaten Sicherheitsdienstleistern ungenügend an ihre Mitarbeiter vermittelt. Außerdem sind verbale Beschimpfungen oder Beleidigungen absolut unduldbar, ganz gleich ob rassistisch oder nicht! 🤨
DAS kommt NIE WIEDER vor!
ISCHE SCHIWÖÖR!
So ist es, wenn ungebildete, billige Leute eingestellt werden und Macht bekommen. Die verstehen es als Kompensation dafür, dass der Einkommen niedrig ist. Kommt mir bekannt vor. Uniform ist Alles was zählt. Der könnte auch Polizist sein können.
Dieser Angestellte eines Sicherheitsdienstleisters trug zwar eine uniformartige Arbeitskleidung, doch hatte er seine Kompetenzen und Rechte eindeutig überschritten. Deshalb muss er sich nun wohl nach einem Job umsehen.
Vermutlich meinten Sie, dass er auch Polizist hätte werden können. Da habe ich jedoch ernsthafte Zweifel, zumal die Zugangsvoraussetzungen für Polizeianwärter ziemlich hoch sind. Sogar eine Hochschulreife wird inzwischen vorausgesetzt.
Als Alternative bietet sich für Interessierte mit niederen Schulabschlüssen die Berufsausbildung zur Schutz- und Sicherheitsfachkraft an. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei der IHK können die Absolventen dann auch eine Qualifikation mit einer Wirkung ähnlich der eines Gütesiegels vorweisen. 😉