Dramatische Suche nach Vermissten im Rhein

Die Suche nach zwei vermissten Personen im Rhein bei Duisburg ist vorerst eingestellt worden. Offenbar sind ein 64-jähriger Vater und sein neun Jahre alter Sohn in den Fluten ums Leben gekommen.

Begonnen hat alles am Dienstagabend gegen 18.45 Uhr. Die Polizei wurde zu diesem Zeitpunkt von Zeugen informiert, dass in der Nähe der Nato-Rampe im Ortsteil Baerl zwei Personen im Rheinstrom vermisst werden. Ein Großeinsatz war die Folge, bei der auch ein Löschboot sowie eine Jetski-Einheit zum Einsatz kam. Auch Rettungsschwimmer der DLRG und ein Polizeihubschrauber beteiligten sich an der Suche.

„Nach ersten Erkenntnissen soll das Kind im Wasser gespielt haben, als die Strömung es mitriss. Vater und Mutter (33) sprangen ins Wasser, um den Neunjährigen zu retten“, bestätigte ein Sprecher der Polizei. Bei dieser Aktion ist dann auch der Vater mitgerissen worden. Es gelang einem Angler noch, die Mutter aus dem Wasser zu ziehen, indem er ihr einen Kescher hinhielt. Derzeit sind beide in der Betreuung von Notfallseelsorgern.

Bis zum Einbruch der Dunkelheit waren insgesamt 57 Retter an der Suche beteiligt, doch konnten der Mann und das Kind bislang nicht aufgefunden werden. Im Uferbereich suchte am heutigen Tage die Wasserschutzpolizei weiter nach Spuren der Vermissten.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass wir beide noch lebend finden, ist sehr, sehr gering. Wir können immer wieder nur davor warnen, in den Rhein zu gehen und darin zu schwimmen“, sagte der Polizeisprecher von Duisburg, Jonas Tepe.

Generell gilt in allen Bereichen der Stadt Duisburg ein Verbot zum Baden im Rhein. Doch gilt das nicht für den gesamten Flusslauf. So gibt es hier in Deutschland zwei verschiedene Gesetze, die greifen. Das ist zum einen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zum anderen das Bundeswasserstraßengesetz. Grundsätzlich gilt auf den Bundeswasserstraßen ein allgemeines Badeverbot, wird aber gleichzeitig wieder ausgehebelt, in dem man lediglich in einem Korridor von 100 Meter oberhalb und 100 Meter unterhalb von Schifffahrtsanlagen, Hafeneinfahrten und Brücken nicht baden darf.

Gleichzeitig kam es gestern auch zu einem Einsatz der Feuerwehr in Bonn. Ein Mann war auf dem Fluss in eine Notlage geraden und musste gerettet werden. Mit einem Boot wurde der sichtlich geschwächte Mann an Land gebracht und von dort aus weiter in eine Klinik eingeliefert. Daher warnt die Feuerwehr erneut „auch bei den aktuell sehr niedrigen Wasserständen vor einem Baden oder Abkühlen im Rhein – es besteht Lebensgefahr!“

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Stephan Heiermann