Diese Gesetzesänderungen treten am 1. Februar in Kraft

Mit einem neuen Monat treten wieder eine Menge neuer Gesetze in Kraft. So auch ab dem 1. Februar 2020. Verbraucher müssen sich dann in Deutschland wieder auf Gesetzesänderungen einstellen. Diese Änderungen kommen auf Sie zu.

Deutsche Bahn senkt die Preise für Bahncard

Über günstigere Konditionen können sich Kunden der Deutschen Bahn freuen. Künftig werden die Bahncards 25 und 50 um zehn Prozent günstiger. Die günstigen Preise gelten schon seit Januar für normale Fahrten, alle Sparpreis-Angebote und die Bahncard 100. Ab dem 1. Februar wird diese Preissenkung auf die beiden genannten Bahncards ausgeweitet. Kunden erhalten damit 25 bzw. sogar 50 Prozent Preisnachlass auf den Fahrkartenkauf. Eine Kaufmöglichkeit für diese vergünstigten Karten soll es schon ab diesem Wochenende geben.

Freuen können sich auch diejenigen, die die Karte zum alten Mehrwertsteuersatz gekauft haben. Sie werden einen Gutschein in Höhe der Differenz erhalten. Das Unternehmen teilte dazu mit: “Die Deutsche Bahn wird aktiv auf die betroffenen Kunden zugehen, diese brauchen selbst nichts zu veranlassen.”

WhatsApp-Support ab Februar 2020 für bestimmte Betriebssysteme eingestellt

Ab Februar wird der Messengerdienst WhatsApp den Support für ältere Betriebssysteme einstellen. Betroffen sein werden nach Angaben des Betreibers Facebook Android-Betriebssysteme, welche älter als Version 2.3.7 sind. Künftig schauen auch iOS-Nutzer mit Versionen älter als 8 in die Röhre, da auch hier der Support eingestellt wird.

Brexit kommt nach langen Verhandlungen

Kurz vor Weihnachten stimmte in London das Parlament für das Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU. Dieses hatte der Premierminister Boris Johnson mit Brüssel nachverhandelt. Theresa May, die Vorgängerin, war dreimal mit ihrem Entwurf im Parlament gescheitert. Nun ist der Abschied besiegelt, am 31. Januar tritt Großbritannien aus der EU aus. In einer Übergangsphase bis zum Ende des Jahres ändert sich in den Beziehungen erst einmal nicht. Allerdings müssen sich die EU und Großbritannien in dieser Zeit auf ein Abkommen über die Beziehungen danach einigen. Fraglich ist allerdings, ob dies in dieser knappen Zeit auch tatsächlich gelingen kann. Bis Ende Juli steht noch die Option einer Verlängerung dieser Übergangszeit um zwei Jahre offen, aber Johnson hat dies kategorisch ausgeschlossen.

Schluss mit Abofallen: Gesetzesänderung sorgt für mehr Verbraucherschutz

Das Justizministerium will künftig die Verbraucher besser vor unfairen Verträgen und Abofallen schützen. Das Ministerium hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte: “Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt.” Leider sind hier immer noch undurchsichtige Vertragsstrukturen und Kostenfallen alltäglich.

So sollen künftig die Höchstlaufzeiten von Handyverträgen und Zeitschriftenabos nur noch maximal ein Jahr betragen. Ebenso soll einer automatischen Vertragsverlängerung von einem Jahr ein Riegel vorgeschoben werden. “Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnelleren Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit”, so die Justizministerin. Geplant ist weiterhin, dass Strom- und Gasverträge, die am Telefon geschlossen worden sind, noch einmal vom Kunden schriftlich zu bestätigen sind.

Da die ersten Eckpunkte für das geplante Gesetz schon im März 2019 vorgelegt wurden, haben die Fachkreise und Verbände nun bis Ende Februar Zeit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Im Anschluss soll das Kabinett den Entwurf beschließen und dem Parlament zur Verfügung stellen.

Krankenkassen erhöhen Datenschutz

Ab Februar 2020 gibt es auch Änderungen in Sachen Datenschutz bei den Krankenversicherungen. So sieht ein vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Richtlinie vor, dass künftig die Sozialdaten der Versicherten strenger geschützt werden. So sind Übertragungen von Versichertendaten nicht mehr per Fax erlaubt, wie der Kassenärztliche Vereinigung Berlin nun mitteilte. Informationen zu Mitgliedschaftsnachweisen sowie weiterer Sozialdaten werden nach Ende der Übergangsfrist am 05.02.2020 nur noch postalisch, telefonisch oder auch persönlich herausgegeben.

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Martin Beier