Dezember 2021: Diese Gesetzesänderungen treten in Kraft

Ein neuer Monat steht vor der Tür und auch hier gibt es wieder zahlreiche Gesetzesänderungen, die alle Bürger betreffen.

So gibt es unter anderem wieder einen Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn, der ab dem 12. Dezember in Kraft tritt. Dabei kommen diesmal auch neue Zugverbindungen hinzu, die die Menschen dazu animieren sollen, verstärkt auf die Bahn umzusteigen. So gibt es dann noch mehr ICE-Sprinterverbindungen, die ein klimafreundlicheres Reisen innerhalb der Bundesrepublik ermöglichen sollen. Welche Verbindungen dies sind, sehen Sie hier.

Für Verbraucher gibt es zudem tolle Nachrichten, was eine Kündigung von Internet- und Handyverträgen betrifft. So hat nun jeder die Möglichkeit, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit (in der Regel 24 Monate) diesen innerhalb von einem Monat zu beenden. Bislang sahen die Vereinbarungen vor, dass die Kündigungsfrist einzuhalten ist, da sich die Verträge sonst um ein weiteres Jahr automatisch verlängert haben.

Auch haben die Verbraucher nun die Chance, ihre Monatszahlungen zu senken, wenn sie mittels einer App zur Messung der Internetgeschwindigkeit nachweisen können, dass die vereinbarten Geschwindigkeiten vonseiten der Anbieter nicht eingehalten werden. Dies geht aus einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes hervor. Dieses war vom Bundesrat im Mai beschlossen worden. Dort heißt es dann auch, dass zur Geltendmachung der Minderung eine Desktop-App zur Messung des Breitbandes genutzt werden muss, die von der Bundesnetzagentur stammt. Auch muss die Geschwindigkeit über ein LAN-Kabel und nicht über WLAN gemessen werden, da dort immer Geschwindigkeit verloren geht.

Bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen” besteht dann ein Anspruch auf Ausgleich. Das heißt im konkreten Fall, dass man bei einer 50%-igen Minderung der Geschwindigkeit auch nur den halben Monatsbeitrag bezahlen muss.

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG): Änderungen bei Cookie- und Datenschutzgesetz

So müssen ab dem morgigen Tag Webseiten ein Cookie-Banner bereithalten. Rechtlich unzulässig ist dann auch, einfach nur ein Häkchen zu setzen. Bei Zuwiderhandlungen begeht man somit eine Ordnungswidrigkeit.

Rezeptpflichtige Arzneimittel werden teurer

Wie der „Focus Online“ in einem Beitrag mitteilt, müssen ab dem 5. Dezember 20 Cent mehr für Arzneimittel bezahlt werden, die rezeptpflichtig sind. Zugute kommt dies dem Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes.

Neue Regel gelten nun für Tierversuche

Eine Gesetzesänderung tritt auch im Rahmen der Tierschutz-Versuchstierverordnung in Kraft. Künftig müssen dann von den Behörden Tierversuche genehmigt werden. Grundlage dafür sind neue EU-Regularien. Die bislang obligatorisch vorgesehene Meldung reicht nun nicht mehr aus. Besonders die Arzneimittelzulassung ist von dieser neuen Regelung betroffen, aber auch Tierversuche, die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildung gemacht werden.

Windows 10: Support wird eingestellt

Microsoft hatte im Oktober die neueste Version seines Betriebssystems gelauncht. Die Version Windows 11 ist nun der Standard. Somit sind alle Nutzer, die noch Windows 10 verwenden, gefordert. Entweder sie machen ein Update auf Windows 11 oder kaufen sich eine Version. Andernfalls besteht kein ausreichender Schutz mehr, da der Support eingestellt wird.

Besserer Pfändungsschutz ab 1. Dezember 2021 möglich

Ab dem 1. Dezember haben zudem verschuldete Verbraucher mehr Möglichkeiten. So können sie dann auf einem Pfändungsschutzkonto mehr Geld ansparen und das über eine verlängerte Frist tun können. Somit sollen sie mehr Geld für den eigenen Bedarf ansparen können.

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Stephan Heiermann