Seit heute können die Bewohner des Saarlands endlich wieder in Kinos gehen, aber auch ein Restaurant ohne Maske besuchen oder einfach in einem Club tanzen gehen.
Nun ist es endlich soweit und die neue Corona-Verordnung für das Saarland ist mit dem heutigen Tage in Kraft getreten. Somit fallen für Geimpfte, Genesene und auch Getestete nach der 3G-Regel fast alle Beschränkungen weg. Die Maskenpflicht entfällt zudem auch in geschlossenen Räumen wie dem Arbeitsplatz. Hierfür muss ein Nachweis vorgelegt werden. Dazu sagte der amtierende Ministerpräsident des Bundeslandes, Tobias Hans, dass mit dem neuen „Saarland-Modell-Plus“ ein neuer Schritt im Umgang mit der Pandemie beschritten werde.
Besonders für die Hotellerie und Gastronomie ist dies natürlich eine willkommene Änderung und war von Seiten das Branchenverbandes Dehoga auch lange gefordert worden. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes im Saarland, Frank Hohrath sagte, dass nun für die Unternehmen wieder die eigenverantwortliche Freiheit zurück sei und man selber entscheiden könne, wie mit der Situation umzugehen ist. So können die Abstände zwischen den Tischen unter Anwendung der 3G-Regel wieder etwas verringert werden und somit auch mehr Gäste in den Lokalitäten bedient werden. So bleibt am Ende der Mindestabstand nur noch eine generelle Empfehlung.
Und auch die Kulturszene des Bundeslandes atmet auf, denn nun kann Theater wieder in vollem Umfang stattfinden. So sagte der Generalintendant Bodo Busse, dass nunmehr auf die Abstandsregeln oder das Tragen einer Maske verzichtet werden kann, was dem Theatergenuss nur zuträglich sein kann. „Wer weiter eine Maske tragen will, kann das natürlich tun. Das kann jeder frei entscheiden.“ Allerdings gibt es noch eine Begrenzung der Kapazitäten, da organisatorisch noch einiges zu klären ist. Erst ab dem 9. Oktober wird es dann zu vollen Häusern kommen können.
Ebenso sie die neue Landesverordnung vor, dass es keinerlei Beschränkungen mehr bei privaten Kontakten geben wird. Auch für Besucher und Kunden von Geschäften und öffentlichen Gebäuden wird es keine Beschränkungen in den Gästezahlen mehr geben.
Allerdings wird es auch in Zukunft noch einige Einschränkungen geben. So muss auch weiterhin im öffentlichen Nahverkehr eine Maske getragen werden. Auch wenn durch einen Einzelhändler die 3G-Nachweispflicht nicht kontrolliert werden kann, ist in den betreffenden Geschäften eine Maske zu tragen. Und die größte Einschränkung bleibt, dass die neue Freiheit vorerst nur für 14 Tage gilt.
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