Corona-Impfung: Riesige Panne im Impfzentrum

Anfang des Jahres kommt es zu einer Mega-Panne in einem Impfzentrum in Oberbayern. Dabei werden mehrere Hundert Menschen mit dem Impfstoff von Biontech versorgt, der bereits abgelaufen ist. Die Verantwortlichen beschwichtigen, doch ist es nicht die erste Panne, die in diesem Jahr erfolgte.

Anfang des Jahres sind rund 1.800 Menschen in einem Impfzentrum in Oberbayern fälschlicherweise mit einem Impfstoff von Biontech geimpft worden, der das Haltbarkeitsdatum bereits überschritten hatte. Der Geschäftsführer der zuständigen Firma Tresec, Liam Klages, hat dies auf Anfrage bereits bestätigt. Geschehen ist dies in der Zeit vom 4. bis zum 6. Januar in Ebersberg, der zugehörigen Außenstelle Poing sowie bei den mobilen Impfteams. Abgelaufen war der Impfstoff schon am 31. Dezember.

Allerdings schließt die Firma etwaige gesundheitliche Schäden oder Auswirkungen aus. Auch sei nicht zu erwarten, dass es zu einer reduzierten Wirksamkeit kommt, da die Impfstoffe ordnungsgemäß gelagert wurden. Mittlerweile sind von der Firma zwei zuständige Mitarbeiter entlassen worden, da es sich um menschliches Versagen gehandelt habe. Eine entsprechende Dienstanweisung ist von ihnen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Dabei wird von der Technik das Verfallsdatum des Vakzins nach der Entnahme aus der Tiefkühllagerung automatisch berechnet.

Die Firma werde künftig noch enger mit dem Hersteller und den Behörden zusammenarbeiten und die Lagerhaltung und Etikettierung strenger im Blick behalten. Die von dem Missgeschick betroffenen Impflinge können nun einen kostenlosen Test auf Antikörper machen lassen und erhalten gegebenenfalls einen neuen Impfstoff.

Auch in Köln hat es einen ähnlichen Fall gegeben. Dabei sind im Zeitraum vom 26.12.2021 und dem 5.01.2022 von zwei verschiedenen Dienstleistern Moderna-Vakzine verabreicht worden, die bereits abgelaufen waren. Von Seiten der Stadt ist den Betroffenen unkompliziert Abhilfe zugesagt worden. So können sie Nachimpfungen oder Booster-Impfungen erhalten.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es nicht ausgeschlossen werden könne, dass es zu Einschränkungen bei der Wirksamkeit kommt, wenn das Ablaufdatum überschritten wurde. Allerdings bestehe keine Gefahr gesundheitlicher Natur und ein Komplettverlust des Wirkstoffes hält das Institut auch für unwahrscheinlich.

Zudem gibt es vom PEI nun eine Empfehlung im Umgang mit der Verabreichung von abgelaufenen Vakzinen. So solle bei Betroffen bei der nächsten Impfung die richtige Menge verabreicht werden, um die möglicherweise reduzierte Dosis durch falsche Lagerung auszugleichen. Sollten Zweitgeimpfte betroffen sein, so soll die Booster-Impfung nach drei Monaten erfolgen.

Sollten bei der Boosterung falsche Impfstoffe verabreicht worden sein, empfiehlt das PEI eine neuerliche Impfung im Zeitraum von 4 bis 12 Wochen nach der Verabreichung. Nun werde die Stadt Köln die Betroffenen anschreiben und ein abgestimmtes Impfangebot unterbreiten.

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  • "Mittlerweile sind von der Firma zwei zuständige Mitarbeiter entlassen worden."
    Ja liebe Leser, genau das ist der wesentlichste Unterschied zwischen Angestellten und Beamten:
    Während Angestellte bei Fehlern oder Schwächen einfach mal eben so in die Arbeitslosigkeit entlassen werden, bekommen Beamte lediglich ein Disziplinarverfahren aufgebrummt, oder sie werden zwangsversetzt, oder sie werden vielleicht sogar noch befördert. 😠

    • Sie werden kanzler und eu Präsidentin.
      Ich finde es sehr bedenklich, dass anscheinend überhaupt alles, was lit Nebenwirkungen zu tun hat, einfach ausgeblendet wird.
      Ach, das vakzin war abgelaufen? Dann spritzen wir einfach eins nach, um das auszugleichen. Boostern dann ohne früher und sowieso, sollte sich jeder Impfoholiker jeden Morgen einen Schuss setzen. Bravo

    • Wenn Sie mich fragen, ob ich das in Ordnung finde, so bekommen Sie von mir ein klares "Nein!".
      Ich persönlich halte die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten für verfassungsrechtlich höchst bedenklich und brisant! 🤨

    • Wenn Sie mich fragen, ob ich das in Ordnung finde, so bekommen Sie von mir ein klares "Nein!".
      Ich persönlich halte die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten für verfassungsrechtlich höchst bedenklich und brisant! 🤨
      Aber das es der Staat selbst mit seiner Verfassung nicht so genau nimmt, das beweisen ja schon die regelmäßigen Ermahnungen durch das Bundesverfassungsgericht, z.B. in Bezug zur Versorgung der Kinder von Sozialtransferleistungsempfängern. 😠

  • Da kann man nur froh sein, dass es sich um ein Medikament ohne Wirkung handelt…

  • Solche Fehler dürfen nicht passieren. Man muss sich doch darauf verlassen !

    • Fehler macht jeder Mensch.
      Kein Mensch ist vollkommen.
      Der Verifizierungsprozess war in diesem Fall ungenügend. 🤨

      • Ja ,ich finde auch ,dass gerade im Gesundheitswesen solche nicht auftreten dürfen . Hier passiert jetzt nicht so viel aber was wenn es bei anderen Behandlungen passiert ?Hier geht es doch darum dem Arzt vertrauen zu können.

        • Der obige Bericht enthält doch viele Details vor. Vielleicht waren die Chargen vermischt, welche die beiden Mitarbeiter für die Impfungen vorzubereiten hatten, was möglicherweise sogar noch vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums geschah. Doch sie deshalb gleich zu entlassen? Am Ende werden die Arbeitsgerichte denn Sachverhalt klären müssen. 🤨

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Author
Stephan Heiermann