Bundesagentur für Arbeit präsentiert Teuerung für alle Arbeitnehmer

Die Zeiten in Deutschland sind schwierig und könnten noch härter werden: Laut der Bundesagentur für Arbeit ist eine deutliche Teuerung für alle Arbeitnehmer denkbar, da dieses Jahr ein milliardenschweres Defizit ins Haus steht, das irgendwie ausgeglichen werden muss.

Aufgrund eines erwarteten Milliardendefizits der Bundesagentur für Arbeit (BA) wegen der steigenden Arbeitslosenzahlen steht zum Jahreswechsel eventuell eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Laut Insidern aus Behördenkreisen könnte der Beitragssatz von momentan 2,6 Prozent des Bruttolohns um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Zuletzt gab es 2023 eine Erhöhung.

Fettes Minus statt Rücklagen
Das Minus der Bundesagentur könnte in diesem Jahr gar drei bis vier Milliarden Euro betragen – ursprünglich war für Ende 2025 noch mit einer BA-Rücklage von 1,5 Milliarden Euro gerechnet worden.

Arbeitslosigkeit wird weiter wachsen
Im März gab es laut BA 2,967 Millionen arbeitslos gemeldete Menschen in Deutschland. Verglichen mit März des vergangenen Jahres war die Arbeitslosenzahl somit um 198.000 gestiegen. Das Problem: Die Arbeitslosigkeit in Deutschland dürfte einer aktuellen Prognose zufolge in allen Regionen Deutschlands weiter wachsen.

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sei im Osten mit einem Plus von 0,3 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote zu rechnen, im Westen mit 0,2 Punkten. “Die Arbeitslosenquoten der süddeutschen Bundesländer sind auch 2025 niedriger als im Rest Deutschlands”, so IAB-Forscherin Antje Weyh mit Blick auf die Länder Bayern und Baden-Württemberg.

Im Saarland, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im laufenden Jahr nicht mehr wachsen, so die Prognose. In den anderen elf Bundesländern wird die Beschäftigung demnach zumindest noch leicht nach oben gehen.

Beitragsbemessungsgrenze erklärt
Grundsätzlich gilt: Die Beiträge, die man für Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen muss, werden nach der Höhe des Einkommens berechnet. Es gibt eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, unter der man ein festgelegtes monatliches oder jährliches Brutto-Einkommen versteht, das den Maximal-Beitrag an Versicherungsbeiträgen markiert. Der Verband der Ersatzkassen e.V. erklärt: Verdient man mehr als ein bestimmtes Einkommen, werden die Versicherungsabgaben nicht mehr weiter angeglichen und bleiben so hoch, wie es die Beitragsbemessungsgrenze vorschreibt.

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  • Die über 4 Millionen Zuwanderer werden von diesem tiefen Staat mal wieder verschwiegen, die keine Arbeit haben, keine Steuern zahlen aber von diesem kaputten Staat die Wohnung und ihre Ernährung bezahlt bekommen.

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Martin Beier