Beliebte Tee-Marke wegen Pestiziden aus dem Verkehr gezogen

Weihnachten ist für viele nicht nur mit zu viel Essen, sondern auch mit einer ungesunden Portion von Stress verbunden. Wenn man sich dann zum Entspannen hinsetzt, ist eine Tasse Tee oft das Getränk der Wahl, besonders abends. Bevor man sich allerdings mit seinem Schlummertrunk von den Feierlichkeiten verzieht, sollte man besser mal die Tee-Packung ansehen. Ein bekannter Markenhersteller hat nämlich gerade zugegeben, dass sein Produkt einen viel zu hohen Anteil von krebserregenden Pestiziden enthält. Ein Rückruf in mindestens acht Bundesländern ist deshalb dringend notwendig. 

Nur bestimmte Charge 

Bei dem betroffenen Tee handelt es sich um den Kamillentee der Marke „ChariTea Chamomile“ von dem in Hamburg ansässigen Teeproduzenten Lemonaid Beverages GmbH. Die Tee-Marke ist in den meisten Supermärkten erhältlich, betroffen sind aber nach Angaben des Herstellers die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Außerdem sind laut den Stichproben nur Produkte in der Verpackungseinheit von 35 Gramm (20 Doppelkammerbeutel) mit der Chargennummer P00005084 und einem Haltbarkeitsdatum bis zum 05.08.2027 betroffen.  

Beinhaltet verbotene Pflanzenschutzmittel   

Der Grund für den Rückruf ist das hohe Gehalt von dem in der EU schon seit langem nicht mehr zulässigen Pestizid Ethylenoxid. Die Zusammensetzung des in den Vereinigten Staaten und Indien oft genutzten Pflanzenschutzmittels kann bei regelmäßigem Gebrauch das genetische Material in Zellen verändern. Zudem gilt Ethylenoxid als krebserregend. Der Hersteller von „ChariTea Chamomile“ weist allerdings darauf hin, dass es sich bei dem Rückruf nur um eine Vorsichtsmaßnahme handelt, weil „bei der festgestellten Menge das Gesundheitsrisiko als gering eingestuft wurde.“ Wer die betroffene Charge mit dem gleichen Mindesthaltbarkeitsdatum im Schrank stehen hat, kann diese bei jedem Einzelhändler, der die Marke „ChariTea Chamomile“ führt, zurückgeben. Die Vorlage eines Kassenbons ist nicht notwendig, um den Kaufbetrag zurückzuerhalten. Außerdem können betroffene Kunden den Tee unter gewissen Voraussetzungen selbst vernichten und mithilfe von fotografischen Beweisen die Rückerstattung von Lemonaid unter der E-Mail quality@lemonaid.de fordern. 

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Alexander Grünstedt