Bafin zwingt Versicherungsgruppe in die Insolvenz

Deutschland wird von einer Insolvenzwelle heimgesucht, aber Pleiten in der Versicherungsbranche sind bisher selten. Wer aber heute mit dem Auto fährt oder Schäden an seinem Hab und Gut entdeckt, sollte besser schleunigst seine Versicherungsunterlagen überprüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nämlich gerade einen Insolvenzantrag für eine Versicherungsgruppe angemeldet und mehr als 400.000 Versicherte haben damit umgehend ihren Versicherungsschutz verloren. Dabei dreht es sich um Versicherungen in fast allen Bereichen, darunter Kfz-Schäden, Fahrrad, Unfall, Hausrat, Tier und elektronische Geräte sowie weitere Nischendeckungen. 

Zahlungen an Versicherte eingestellt 

Bei der insolventen Versicherungsgesellschaft dreht es sich um die in Berlin gemeldete Element Versicherung. Die Gruppe wurde im Jahre 2017 gegründet, mit der Ambition, einen auf ganz Europa übergreifenden Deckungsschutz anzubieten. Nach Angaben der Bafin besteht allerdings die Gefahr, dass Element im Augenblick kein ausreichendes Versicherungsvermögen besitzt, um ihren Kunden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Durch das Insolvenzverfahren werden die vorhandenen Mittel der Gesellschaft eingefroren und neue Anträge können nicht mehr ausbezahlt werden. Der Bund der Versicherten (BdV) rät deshalb allen, die bisher bei Element versichert waren, sich sofort eine neue Versicherung zu suchen. Nach Angaben der Bafin hat der Insolvenzverwalter noch nicht bekannt gegeben, inwieweit die vorhandenen Mittel gemeinsam mit den Policen auf andere Versicherungen übertragen werden können. 

Auch andere Versicherungen betroffen 

Kunden der Element-Versicherung gehören nicht zu den Einzigen, die von dem Insolvenzverfahren betroffen sind. Die Versicherungsgruppe agierte auch als Risikoträger für mehrere Unterhändler und Zusammenarbeitspartner. Dazu gehören: 

Auto Protect 

asspario 

Die Bayerische 

direkt-AS 

Friday 

hepster 

Manufaktur Augsburg 

Panda 

Schutzgarant 

Wer Versicherungen mit den Zusammenarbeitspartnern abgeschlossen hat, sollte schleunigst nachsehen, ob der Name “Element” in den Verträgen auftaucht, denn auch diese Policen könnten ab sofort ungültig sein. Wer unsicher ist, sollte bei seiner Versicherungsgesellschaft eine Deckungszusage beantragen.  

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Alexander Grünstedt