Zum Jahreswechsel treten einige Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft. Beim Arztbesuch und in der Pflege gilt es einiges zu beachten. Für Patientinnen und Patienten ändert sich einiges.
Sowohl Versicherte als auch Pflegebedürftige müssen sich auf einige Änderungen einstellen, die 2025 in Kraft treten werden. In diesem Artikel finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Steigende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Zuerst die weniger erfreuliche Nachricht: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden voraussichtlich ansteigen. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen könnten um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. Dies ist eine Reaktion auf ein strukturelles Defizit, das die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren belastet. Für 2025 wird eine Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro prognostiziert. Auch die Pflegekassen sind betroffen und rechnen mit einem Fehlbetrag von 3,4 Milliarden Euro, was eine Erhöhung der Beiträge um 0,2 Prozentpunkte zur Folge hat.
Einführung der elektronischen Patientenakte
Mit Beginn des neuen Jahres wird allen gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stehen. Diese Akte soll es ermöglichen, medizinische Befunde wie Arztbriefe und Laborwerte zentral zu speichern. Versicherte können selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihre Daten hat. Mit einer App können Patienten auch selbst auf die Daten zugreifen und diese ergänzen – zum Beispiel um den elektronischen Impfpass. Kritiker bemängeln jedoch die unzureichende Informationspolitik der Krankenkassen zur ePA.
Große Krankenhausreform
Die Krankenhausreform, die 2025 in Kraft tritt, zielt darauf ab, das deutsche Gesundheitssystem zu entlasten. Ein neues Vergütungssystem und einheitliche Qualitätskriterien sollen die finanzielle Situation der Kliniken verbessern. Viele Krankenhäuser stehen vor der Insolvenz, und es bleibt abzuwarten, ob die Reform die gewünschten Ergebnisse in Bezug auf Qualität und finanzielle Stabilität bringt. Die Politik versprach „Mehr Qualität, weniger finanzieller Druck“.
Veränderungen in der Zahnmedizin
Ab 2025 dürfen Zahnärzte keine quecksilberhaltigen Amalgamfüllungen mehr einsetzen, es sei denn, es liegt ein medizinischer Grund vor. Dies ist Teil einer EU-Verordnung, die die Verwendung von Dentalamalgam einschränkt.
Verbesserungen in der Pflege
Im Rahmen der häuslichen und stationären Pflege werden die Leistungen um 4,5 Prozent angehoben, was eine Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige darstellt. Zudem wird der Mindestlohn für Pflegekräfte ab Juli 2025 erhöht, was die Attraktivität des Pflegeberufs steigern soll.
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Beendet die Kriegsunterstützungen, beendet die unkontrollierte Einreise der Schmarotzer die unser Steuer und Sozialsystem mass belasten.Dann haben Wir auch Milliarden 13,8 die uns fehlen.Wir können nur noch ZAHLEN wie gesagt der KLEINE MANN ist die zu melkende KUH.