“Lassen Sie sich nie wieder sehen” – Arzt verweigert Behandlung und schmeißt Ungeimpfte raus

Noch immer sind zahlreiche Menschen aus den verschiedensten Gründen nicht gegen Corona geimpft. Die Behandlung beim Arzt darf in diesen Fällen aber trotzdem nicht verweigert werden. Das sah ein Radiologe aus Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber ganz anders und verwies eine ungeimpfte Patientin mit einer Fraktur im linken Handgelenk aus seiner Praxis. Dabei soll er sie sogar unsanft hinaus geschubst haben.

Über ihren Impfstatus informierte sich der Mediziner der Asklepios-Klinik erst, als die Frau bereits geröntgt war und feststand, was ihr fehlte. Anne Weidemann, die das Opfer dieses Vorfalls wurde, musste sich mit ihrer Verletzung dann an die örtliche Notdienststelle wenden, weil man ihr die weitere Behandlung in der Radiologie schlichtweg untersagte.

Ein unvorstellbarer und gleichzeitig auch rechtswidriger Vorfall, wie Steffi Kapell vom Qualitätsmanagement der Asklepios-Klinik weiß. „Selbstverständlich steht allen Patienten und Begleitpersonen unabhängig vom Impfstatus und persönlicher Einstellungen unsere Klinik für eine medizinische Behandlung zur Verfügung.“ Sie betonte aber auch, dass „die Praxis für Röntgendiagnostik eigenständig ist. Den Sitz haben zwei Ärzte inne.”
Der Arzt, der die ungeimpfte Patienten so unsachgemäß behandelt hatte, sei in der Praxis nur angestellt. Die Asklepios-Gesellschaft habe “keine Personalverantwortung für ärztliche Mitarbeiter”.

Der beschuldigte Mediziner wollte sich bezüglich der unsäglichen Vorwürfe gegenüber der Presse bislang nicht äußern. Anne Weidemann sei laut eines Kollegen des unsensiblen Mediziners aber dennoch selbstverständlich weiterhin willkommen in ihrer Praxis. Sie habe kein Hausverbot nur weil sie ungeimpft sei. Das gilt darüber hinaus auch für alle anderen Ärzte in Deutschland. Denn Mediziner haben sich, ungeachtet des Impfstatus von Patienten, dazu verpflichtet Leben zu retten wo immer es ihnen möglich ist.

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Kommentare anzeigen

  • Typisch für diesen MEGA Konzern ASKLEPIOS - da sollte mann oder frau sich behandeln lassen, wenn sie sterben wollen!

  • Das wird nicht ein Arzt gewesen sein, sondern ein Kassierer. Lizenz für alle Zeiten entziehen. Der hat das wichtigste in dem Beruf nicht gelernt. Ein Arzt behandelt selbst den Feind.

  • Und was passiert ? Nix ! Keiner von uns weis leider was da jetzt gemacht wird , nach einiger
    Zeit verliert sich das leider im Sand .
    Hoffentlich hat dieser Arzt auch mal ein gesundheitliches Problem und ihm wird nicht geholfen . Normaler weise gehört so einer an den Pranger gestellt !

    • Wenn er sich nicht öffentlich äußern möchte ist es seine Entscheidung und auch die muß respektiert werden . Ich glaube schon, dass da Infos noch kommen werden. Natürlich darf er keine Behandlung verweigern auch wenn der Patient ungeimpft ist . Diese Verletzung hat auch nichts mit seinem Impfstatus zutun. Er kann doch einen PCR Test machen bevor er ihn weiter behandelt aber scheinbar ist es in dieser Klinik keine Vorschrift.

    • Ich kann Sie leider nicht ernst nehmen. Sie disqualifizieren sich selbst mit Ihrem Vokabular.
      Kann man nicht trotzdem den Stil wahren...?
      Oder finden Sie Ihren nicht mehr?

    • An Richy : kriegen Sie sich mal mit ihrer vulgären Art wieder ein ? Sie doch hier nicht bei „Telegram „ ! Außerdem was Sie sagen ist einfach nur unverhältnismäßig.

  • Dito! Auch in diesem Fall gilt:
    Dieser Arzt trug zwar eine uniformartige Arbeitskleidung, doch hatte er seine Kompetenzen und Rechte eindeutig überschritten. Deshalb muss er sich nun wohl nach einem Job umsehen.
    Vermutlich meinten Sie, dass er auch Polizist hätte werden können. Da habe ich jedoch ernsthafte Zweifel, zumal die Zugangsvoraussetzungen für Polizeianwärter ziemlich hoch sind. Sogar eine Hochschulreife wird inzwischen vorausgesetzt.
    Als Alternative bietet sich für Interessierte mit niederen Schulabschlüssen die Berufsausbildung zur Schutz- und Sicherheitsfachkraft an. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei der IHK können die Absolventen dann auch eine Qualifikation mit einer Wirkung ähnlich der eines Gütesiegels vorweisen.

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Sara Breitner