Nun ist es so weit. Die neuen Anforderungen an Führerscheine greifen ab 19. Juli 2022. Dann endet für einige Geburtsjahrgänge die Frist. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Am Dienstag läuft die erste Frist zum Umtausch der deutschen Führerscheine ab. Diese war wegen der Corona-Pandemie bereits von Januar auf Juli verschoben worden. Unter bestimmten Umständen droht nun ein Bußgeld, wenn man bis zum 19. Juli 2022 noch nicht seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein getauscht hat. Betroffen sind zunächst nur Autofahrer die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen alten Papierführerschein besitzen, der vor 1999 ausgestellt wurde. Andere Jahrgänge sind später dran.
Joachim Herrmann von der CSU äußerte sich diesbezüglich ermahnend und erinnerte daran, dass die Polizei ab dem 20. Juli ein Verwarnungsgeld erheben könne. Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte sich deshalb so schnell wie möglich bei der nächsten Zulassungsstelle melden und einen EU-Kartenführerschein beantragen.
Bis zum 19. Januar 2033 sollen bundesweit alle deutschen Führerscheine in EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Das betrifft rund 43 Millionen Autofahrer. Die neuen Führerscheine sollen in der ganzen EU einheitlich und vor allem fälschungssicher sein. Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Kartenführerscheine unter anderem in einer Datenbank erfasst.
In den kommenden Jahren laufen jeweils zum 19. Januar die Fristen für weitere Jahrgänge ab. 1959 bis 1964 bis sind nächstes Jahr dran. Zum 1. Januar 2024 werden die Jahrgänge 1965 bis 1970 fällig und so weiter. Bis 2033 sollen dann alle Führerscheine ausgetauscht sein.
Auch Karten-Führerscheinträger betroffen
Die Karten-Führerscheine werden grundsätzlich seit 1999 ausgestellt. Seit dem 19. Januar 2013 haben die EU-Führerscheine allerdings auch ein Ablaufdatum und müssen nach 15 Jahren neu beantragt werden. Deshalb betrifft die Änderung letztlich auch Autofahrer, die bereits einen EU-Führerschein besitzen, diesen jedoch vor 2013 erworben haben.
Neuen EU-Führerschein beantragen – so geht das
Um einen neuen Führerschein zu beantragen, müssen Autofahrer auf der zuständigen Führerscheinbehörde vorstellig werden und sich dort ausweisen. Außerdem müssen sie ein biometrisches Passfoto und den alten Führerschein vorlegen. Die Gebühr für den neuen EU-Führerschein ist nicht immer gleich. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr hängt von der Kommune ab und kann zwischen 25 bis 40 Euro betragen.
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