Von dieser Änderung sind Millionen Deutsche betroffen: Ab dem 01. Oktober diesen Jahres steigt die Obergrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro monatlich. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber der Presse berichtet, soll diese Änderung zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro erfolgen. „Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir’s.” Ein Mann – ein Wort.
Zudem soll auch die Grenze für die sogenannten Midijobs auf 1600 Euro monatlich steigen. Diese Änderungen betreffen Millionen Deutsche. 2020 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 7,3 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt. Und all die dürfen sich bald über mehr Geld auf ihrem Konto freuen!
Doch während sich die Arbeitnehmer freuen, stößt die Ausweitung der Minijobs vor allem auf Kritik im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Wie Vorstandsmitglied Anja Piel sagt, sei dies „ein Riesenfehler“. Denn vor allem die Pandemie hätte jedem gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte “im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld” benötigten. Das allerdings wäre im Rahmen einer Anstellung auf Minijobbasis nicht gegeben.
„Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts”, erklärte Piel weiter. „Daher muss auch für diese Beschäftigten ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen.” Der volle Sozialversicherungsbeitrag müsse dabei vom Arbeitgeber übernommen werden. „Arbeitnehmer könnten dann bei steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden.”
„Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro besteht die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen”, warnt auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler. Minijobs seien seit Jahren “eine Teilzeitfalle vor allem für Frauen”. Für sie sei “Armut im Alter vorprogrammiert”.
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