9-Euro-Ticket: Rückforderungen drohen

Millionen Bundesbürger hatten sich rechtzeitig das 9-Euro-Ticket gesichert, um günstig mit der Bahn durch die Bundesrepublik fahren zu. Unter ihnen waren auch viele Hartz-IV-Bezieher, für die es jetzt teuer werden könnte.

In Deutschland ist das Jobcenter für die Bezahlung von Schülertickets für Bus und Bahn verantwortlich, wenn die Familie Hartz-IV bezieht. Hat nun aber ein Kind das günstige 9-Euro-Ticket in Anspruch genommen, so verringert sich der Aufwand durch das Jobcenter. Nun laufen diejenigen, die genau das gemacht haben, Gefahr, die Differenz vom Normalpreis zum 9-Euro-Ticket an das Amt zurückzahlen zu müssen. Und der Webseite „HartzIV.org“ zufolge kann dies sehr teuer werden, sollte man zumindest drei aufeinanderfolgende Tickets für drei Monate gekauft haben.

In dem Beitrag nehmen die Autoren Bezug auf die Juristen aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Diese sehen in dieser Angelegenheit eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ nach Paragraph 29 Abs. 5 SGB II. In diesem ist die Erbringung von Leistungen für die Bildung und Teilhabe geregelt. Darüber hinaus geht es um „Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen“. Auch Bayern, Niedersachsen und Thüringen haben bereits angekündigt, eine Neubewertung und Rückforderung vornehmen zu wollen.

Doch wird eine solche Maßnahme erheblich davon abhängen, wie die Verwaltungspraxis in den jeweiligen Jobcentern geregelt ist und diese daher selbstständig entscheiden können, ob eine „Überzahlung“ von Schülertickets zu erstatten sei. Sofern dies ausbleibt, kann das Geld dann von den Betroffenen Beziehern der Leistungen behalten werden.

Andere Länder werden die neue Situation großzügiger behandeln. So hat etwa Schleswig-Holstein bereits angekündigt, dass es im Zusammenhang mit einem Erwerb des 9-Euro-Tickets durch Hartz-IV-Empfänger lediglich zu einem Änderungsbescheid von Amts wegen kommt, Rückforderungen somit nicht im Gespräch sind. Argumentiert wird hier, dass die Kostenübernahme von Schülertickets eben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolge. Ähnlich sehen das auch Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Möglicherweise wird sich dieser Handhabe auch Hamburg anschließen, da hier die Behörde für Schule und Berufsbildung die Kosten für den Schülertransport übernehmen. Schlussendlich müssen alle Betroffenen darauf warten, wie sich die Behörden verhalten und ob Geld zurückgefordert wird oder eben nicht.

Kommentare anzeigen

  • JA SICHER ! Hauptsache den "Asylanten" und "Flüchtlingen" wird es hinten reingeschoben !!!
    LÄUFT in Dummland !!!!

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Stuart Henderson