Ob Binnen-I, Gendersternchen, Doppelpunkt oder Gendergap in schriftlichen Abiturprüfungen als Fehler angestrichen werden und zu schlechteren Noten führen können, hängt vom Wohnort ab. Das zeigt eine Abfrage bei den 16 Kultusministerien, wie der “Spiegel” berichtet.
Im Vergleich eher strikt sind Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Nutzen Schüler dort die genannten Sonderzeichen, wird dies als “Normabweichung” oder Fehler markiert, gegebenenfalls auch als Folgefehler, der zu Punktabzug führen kann. Dabei berufen sich die Ministerialen auf das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebene amtliche Regelwerk. Darin seien die Sonderzeichen nicht vorgesehen.
Andere Bundesländer argumentieren ebenfalls mit dem Regelwerk, verzichten jedoch ausdrücklich auf Punktabzug. Einige machen gar keine konkreten Vorgaben. In Sachsen-Anhalt etwa liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob Gendern “zu Punktabzug und Notenverschlechterung führt”.
In Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg und Sachsen werden Genderzeichen angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet. Letzteres gilt auch in Niedersachsen. Man gebe den Schülern “großen Freiraum”, heißt es hier. In den mündlichen Abi-Prüfungen dürfen in den Bundesländern alle reden, wie sie wollen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Gegendertes Wort (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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