Neues Gesetz: Kamine in Häusern werden nicht länger geduldet

Nichts ist wohliger und schöner, als sich nach einem kalten und anstrengenden Tag am hauseigenen Kamin zu wärmen. Tatsächlich ist die Wärme von loderndem Feuer eine ganz andere, angenehmere als die aus der heimischen Heizung. Und angesichts der Gasproblematik und den immer weiter steigenden Kosten und Knappheiten ist das Heizen mit einem hauseigenen Ofen eigentlich nicht nur die schönste, sondern effektiv auch die günstigste Variante, die man sich derzeit vorstellen kann.

Doch genau jetzt kommt eine neue Regelung, durch die es passieren kann, dass ein Haushalt seinen Kaminofen ausbauen muss. Die ersten Haushalte mussten dies sogar bereits tun. Wer wieso betroffen ist, erklären wir im Folgenden.
Für die neue Regelung sorgt eine Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dort steht nun , das Kamine in Zukunft sogenannte Grenzwerte einhalten müssen, wenn sie weiter in Betrieb bleiben sollen. Doch was sind das für Grenzwerte und wer kann diese nachprüfen?

Es dürfen bei Kaminen künftig keine Grenzwerte von 0,15 Gramm je Kubikmeter an Staub und bei Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschritten werden. Überprüfen kann dies ein Schornsteinfeder. Findet dieser bei der Überprüfung auch heraus, dass der Kamin die Grenzwerte überschreitet, so kann er beratend zu Seite stehen. Tatsächlich kann man seinen Kamin, insofern man ihn unbedingt behalten möchte, auch generalüberholen und sich danach noch weitere Jahre an ihm und seiner Wärme erfreuen. Hierfür wird durch den Schornsteinfeger ein Filter eingebaut.

Die Regelung ist übrigens nicht ganz neu. Bereits seit 2020 gilt sie für Öfen, welche vor dem Jahr 1995 hergestellt wurden. Wer seinen Ofen zwischen 1995 und 2010 aufgestellt hat, muss dann ab 2025 mit der neuen Regelung leben und sich im Zweifel von seinem Kamin trennen.
Gelten tut dies in allen deutschen Bundesländern außer in Bayern und Niedersachsen. Dort wurden die Gesetze vorerst auf Eis gelegt.

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Stephan Heiermann