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Gesetz regelt: Kamine in Häusern müssen abgeschafft werden

Kamin- und Kachelöfen sind seit Jahrzehnten beliebt. Insbesondere deswegen, weil sie eine heimelige Stimmung in das eigene Zuhause bringen, wärmen und im Winter auch noch Stromkosten sparen können. Doch jetzt gilt für viele Eigenheimbesitzer: Achtung und aufgepasst:

Holzöfen

Wer über einen älteren Holzofen verfügt, der muss diesen eventuell bis Ende des Jahres 2024 nachrüsten. Auch ein ganzer Austausch ist unter Umständen möglich. Ein kostenintensives Unterfangen, dem man dennoch folgen muss, weil sonst eine Stilllegung sowie ein Bußgeld droht.
Mit dem Vorhaben sollen die Schadstoffemissionen in der Umwelt minimiert werden. Das hat sieht die erste Bundesimmissionsschutzverordnung vor.

Kaminöfen

Doch wen trifft sie jetzt und welche Grenzwerte müssen eingehalten werden? Betroffen sind Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden.
Ab dem 31.12.2024 gelten für sie folgende Grenzwerte:

• maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas
• maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas

Die Grenzwerte betreffen Kamine, Kamin-, Kachel-, Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kohleofen. Die genauen Werte erhält man beispielsweise von seinem Schornsteinfeger.

Kaminofen-Verordnung

Doch es gibt auch Ausnahmen. Diese sollten dringend beachtet werden. Denn vielleicht fällt auch Ihr Ofen darunter. Die neue Kaminofen-Verordnung gilt nämlich nicht für:

• historische Grundöfen, Kachelöfen, Badeöfen, Backöfen, offene Kamine und Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden
• offene Kamine, die laut Verordnung sowieso nur gelegentlich betrieben werden dürfen, sowie Grundöfen, Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt Nennwärmeleistung

Einzelraumfeuerungsanlage

Wird eine Immobilie allein durch eine Einzelraumfeuerungsanlage beheizt, darf diese auch weiter betrieben werden. Zur Verdeutlichung der Ernsthaftigkeit der neuen Verordnung, noch einen kurzen detaillierten Blick auf die bereits angesprochenen Bußgelder: Wer seinen Kaminofen weiter nutzt, obwohl dieser die Grenzwerte nicht einhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

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Sara Breitner