Bürgerrechtsorganisationen kritisierten Angriffe auf Rechtsstaat

Mehrere Bürgerrechtsrechtsorganisationen und juristische Berufsvertretungen haben eine gestiegene Infragestellung rechtsstaatlicher Mechanismen in diesem Bundestagswahlkampf kritisiert.

“Überzogene Law and Order-Forderungen und verfassungswidrige Gesetze sind für uns nichts neues, gegen diese politisch und juristisch vorzugehen, ist schon lange ein Teil unserer Arbeit”, schreiben unter anderem die Humanistische Union und die Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ). Dieser Wahlkampf habe jedoch eine andere Qualität. “Im Zuge einer radikalisierten Migrationspolitik, die durch den Aufstieg der AfD in den Wahlumfragen begünstigt wird, werden das Recht an sich und die Institutionen des Rechtsstaats, allen voran die Gerichte und die Rechtsanwaltschaft, auch von demokratischen Parteien offen in Zweifel gezogen”, schreiben die Vereinigungen.

Durch die Zustimmung zum sogenannten “5-Punkte-Plan” hätten CDU/CSU, FDP, BSW und AfD “unverhohlen den Bruch mit Europarecht und Verfassungsrecht” gefordert. “Durch einen kalkulierten Rechtsbruch qua permanenter Grenzkontrollen soll Druck auf die europäische Gesetzgebung ausgeübt werden.

Ob Urteile des Europäischen Gerichtshofs noch umgesetzt werden, ist zu einer offenen Frage geworden”, heißt es in der Erklärung, die auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie der Republikanische Anwälteverein (RAV) unterzeichnet haben. In den letzten Jahren sei neben dem Migrationsrecht auch im Klima- und Umweltrecht öfter von einem sogenannten `exekutiven Ungehorsam` die Rede, indem “Gerichtsentscheidungen seitens der Regierung und Verwaltung schlicht ignoriert werden”, kritisieren die Organisationen.

Gegen die Einhaltung des gesetzten Rechts werde von Politikern und in Teilen der Medien das Argument vorgebracht, das Recht dürfe nicht gegen “den Willen des Volkes stehen”. Falls es dies tue, müsse es verändert werden. “Aber erstens geht es bei den allermeisten rechtlichen Aspekten, die aktuell infrage gestellt werden, nicht um einfaches Gesetzesrecht. Stattdessen geht es um Grund- und Menschenrechte, internationale und europäische Verträge oder um die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit an sich”, geben auch die Neuer Richtervereinigung (NRV) und der Postmigrantische Juristenbund zu bedenken. “Richtig ist, dass das Recht immer das Ergebnis von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen ist. Aber unteilbare Grund- und Menschenrechte dürfen in politischen Verhandlungen nicht zur Disposition stehen.”

Die Bürgerrechtsorganisationen mahnen an, dass diese Rechtsgrundlagen gerade in Deutschland das Ergebnis der historischen Erfahrungen aus zwei Weltkriegen und der NS-Herrschaft seien. “Sie sind ein Teil der Aufarbeitung von Vergangenheit, die nichts an ihrer Gültigkeit verloren hat. Dazu zählt vor allem die Unteilbarkeit der menschlichen Würde und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, auch unabhängig von ihrer Herkunft.”

dts Nachrichtenagentur

Foto: Justizzentrum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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