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Autofahrer aufgepasst: Ihre Klimaanlage kann Sie jetzt ein saftiges Bußgeld kosten – Rechtschutzversicherung?

Bei so viel Regen freuen sich viele von uns schon auf sonnige Sommertage. Doch wenn der Sommer kommt, werden die Temperaturen schnell in die Höhe schießen, bis die Hitze wieder zu viel wird. Besonders für Autofahrer kann das sehr unangenehm werden. Doch wer in Versuchung gerät, die Klimaanlage aufzudrehen, dem droht ein saftiges Bußgeld!

Bußgeld in Deutschland
80 Euro – das ist die Strafe, die auf ahnungslose Autofahrer zukommen kann. Denn mit so viel wird nach Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Verursachung von unnötigem Lärm und vermeidbarer Luftverschmutzung geahndet.

Und genau das droht Ihnen, wenn Sie den Motor Ihres Autos laufen lassen, um die Klimaanlage in Gang zu halten. Selbst wenn Sie nur 2 Minuten parken wollen, um schnell etwas aus einem Geschäft oder Kiosk zu holen – stellen Sie den Motor Ihres Autos jedes Mal ab, um sich nicht strafbar zu machen.

Bußgeld in Österreich
Das gilt auch, wenn Sie in diesem Sommer ins Ausland fahren wollen. Denn nicht nur in Deutschland ist es verboten, das Auto laufen zu lassen. In Österreich zum Beispiel kann der Versuch, auf diese Weise kühl zu bleiben, bis zu 10.000 Euro kosten! Zugegeben, im Alltag liegt das Bußgeld eher bei bis zu 150 Euro, aber trotzdem ist es eine Ausgabe, auf die wir lieber verzichten würden.


In Großbritannien, Dänemark und der Schweiz gelten ähnliche Regeln, wobei die Bußgelder zwischen rund 25 Euro in Großbritannien und 67 Euro in Dänemark liegen. Im Schweizer Bußgeldkatalog ist dies einer der geringeren Beträge – nur 60 Euro sind für „vermeidbare Belästigung von Verkehrsteilnehmern“ fällig.

In Italien hingegen wird das Vergehen sehr viel ernster genommen. Unwissende Besucher können mit bis zu 444 Euro belangt werden, wenn sie die Klimaanlage ihres stehenden Autos laufen lassen – selbst wenn sie zu diesem Zeitpunkt tatsächlich im Auto sitzen!

Es sei darauf hingewiesen, dass dies nur für Autos mit Verbrennermotor gilt. Die Besitzer von E-Autos, die nur wenig Lärm oder Verschmutzung verursachen, werden wohl kaum gegen die oben genannten Verkehrsvorschriften verstoßen und dürfen daher ihre elektrisch betriebene Klimaanlage eingeschaltet lassen.

Rechtsschutzversicherung hilft
Vor gar zu arger Abzocke vor allem durch ausländische Polizei und Ordnungsämter hilft wohl nur eine Rechtschutzversicherung. Günstig ist hier eine Versicherung mit Fokus auf den Straßenverkehr, wie es bspw. die Rechtschutzversicherung des ADAC anbietet.

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Sara Breitner